GEMA: Umstellung Berechnungsgrundlage auf Nettowerte
Für Musiknutzungen seit dem 1. Januar 2023 werden tarifübergreifend Abfragen wie Eintritt oder Umsatz von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten umgestellt. Die Umstellung erfolgte aufgrund von rechtlichen Vorgaben und für eine einheitliche, transparente Handhabung.
Wer Musiknutzungen für 2023 angemeldet hat oder einen Vertrag mit der GEMA hat, sollte unbedingt prüfen, ob der Tarif zur Musiknutzung unter die betroffenen Tarife fällt. Wenn ja, benötigt die GEMA eine Änderung der gemeldeten Werte, was über ein Onlineportal vorgenommen werden kann.
Für die Nettowerte werden einfach von den Eintrittsgeldern bzw. den Umsatz oder Aufwand für die Musikdarbietungen die gültige Umsatzsteuer und die Vorverkaufs- oder Systemgebühren abgezogen.
Weitere Informationen, eine Übersicht aller betroffenen Tarife für 2023 sowie Rechenbeispiele finden Sie hier: https://www.gema.de/musiknutzer/tarifuebersicht/netto