GEMA Kundenservice
Stand: April 2024
Das GEMA KundenCenter hat bereits 2019 die bis dahin regionalen Zuständigkeiten abgelöst. Bis dahin hatten Musikveranstalter, die zum Beispiel ein Konzert anmelden wollten, sich an die örtliche GEMA Bezirksdirektion gewandt. Seit 1. Juni 2016 gibt es dafür einen zentralen Ansprechpartner innerhalb der GEMA. Musiknutzungen und Musikfolgen (nach Live-Aufführungen) können auch über die Online-Services im Internet gemeldet werden.
Die Ablösung der regionalen Zuständigkeit hat zur Folge, dass die Ansprechpartner nicht mehr zuständig sind, sondern die Bearbeitung nun in einem zentralen KundenCenter übernommen wird. Dies ermöglicht der GEMA deutschlandweit - nach deren Aussagen - eine einheitliche und schnelle Bearbeitung der Kundenanliegen.
Das KundenCenter übernimmt dabei die vollständige persönliche Kundenbetreuung, einschließlich der Beratung und Bearbeitung von eingehenden Anfragen und Reklamationen. Das KundenCenter vertritt die GEMA nach außen und ist erster Ansprechpartner für alle Musiknutzer.
Durch die Zentralisierung sind die Erreichbarkeit für Kunden und die Servicezeiten auf Montag bis Freitag 7:00 – 18:00 Uhr erweitert werden.
Für den zentralen Ansprechpartner innerhalb der GEMA lauten die neuen Kontaktdaten:
GEMA KundenCenter
11506 Berlin
Telefon: 030 588 58 999
Telefax: 030 212 92 795
E-Mail: kontakt@gema.de
11506 Berlin
Telefon: 030 588 58 999
Telefax: 030 212 92 795
E-Mail: kontakt@gema.de
Für den Online-Services im Internet können Meldungen unter: www.gema.de/musikfolgen erfolgen.
Antworten zur Lizenzierung von Musiknutzungen finden sich unter: www.gema.de/musiknutzer.
Für die Praxis hilfreich sind darüber hinaus sicher auch einige weitere Links zur GEMA-Website:
- Allgemeine Informationen für Musiknutzer, Kontakt zum KundenCenter, Online-Dienste, Tarife usw: https://www.gema.de/musiknutzer/
Einschlägige Tarife für Veranstaltungen finden Sie über die folgenden Links:
- Stadtfeste oder vergleichbare Veranstaltungen im Freien (Tarif U-ST): https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-u-st/
- Veranstaltungen mit Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern (Tarif U-V): https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-u-v/
- Konzerte der Unterhaltungsmusik (Tarif U-K): https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-u-k/
- Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe (Tarif M-V): https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-m-v/
- Hintergrundmusik mit Tonträgern (Tarif M-U): https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-m-u/
Einschlägige Tarife für dauerhafte Musiknutzungen finden Sie hier:
- Einzelhandel, Friseur, Bank, Arztpraxis, Physiopraxis: https://www.gema.de/index.php?id=130
- Gaststätten: https://www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/gaststaette-musikautomatenaufsteller/?select-1=4&select-2=https%3A%2F%2Fwww.gema.de%2Fmusiknutzer%2Fmusik-lizenzieren%2Fgaststaette-musikautomatenaufsteller%2F
Erklärungen und Tarifblätter zu den einzelnen Tarifen finden Sie unter www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/