Newsletter STEUERN | FINANZEN | MITTELSTAND Oktober 2024 erschienen
Die aktuelle Ausgabe berichtet unter anderem über die verabschiedeten Gesetze des Bundestags und Bundesrats, die zumindest deutliche Entlastungen für die Unternehmen zur Folge haben werden.
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV werden Entlastungen für die Unternehmen von immerhin gut einer Milliarde Euro umgesetzt. Die gesamte IHK-Organisation hat hierzu in den letzten beiden Jahren mit vielen konkreten Vorschlägen intensiv beigetragen. Dabei haben wir deutlich gemacht, dass mit dem Gesetz nun erste gute Schritte gegangen werden, dass aber möglichst schnell weitere Entlastungen auf den Weg gebracht werden müssen – bspw. über ein „Jahres-Bürokratieentlastungsgesetz 2025“. Das ist umso wichtiger, weil leider gleichzeitig neue Belastungen kommen.
Ein aktuelles Beispiel ist die nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Allein dieses Gesetz wird für die gesamte Wirtschaft etwa 1,6 Milliarden Euro an zusätzlichen laufenden Bürokratiekosten verursachen, die einmaligen Kosten sollen etwa 850 Millionen Euro betragen. Die DIHK hat hier im Rechtsausschuss des Bundestages dargelegt, wie stark dadurch nicht nur die berichtspflichtigen (gelisteten) Unternehmen betroffen sein werden, sondern auch mittelbar über „Trickle-Down-Effekte“ die Breite des deutschen Mittelstands. Wir haben verdeutlicht, dass die CSRD vereinfacht und praxisgerechter ausgestaltet werden muss. Auch hier üben wir nicht nur Kritik, sondern schlagen mit der Einführung eines „Freiwilligen-KMU-Standards“ konkrete Verbesserungen vor.
Nur wenn die dringend notwendigen Vereinfachungen gelingen, werden bei der Berichterstattung nicht unnötig viele Ressourcen in den Unternehmen beansprucht, die die Unternehmen eigentlich viel dringender für die anstehenden Transformationsprozesse selbst benötigen. Auch das Jahressteuergesetz 2024 wurde heute verabschiedet. Dabei wurden noch für die Unternehmen entlastende Änderungen übernommen, die der Finanzausschuss des Bundestages nach der Sachverständigenanhörung vorgeschlagen hat.
Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
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