Individuelle Mustersatzung: UG (haftungsbeschränkt) mit einem Gesellschafter
Vorbemerkung
Da bei der Gründung der Gesellschaft durch nur eine Person keine Gesellschafter-Interessenkonflikte zu befürchten sind, orientiert sich das kurz gehaltene Muster an dem gesetzlichen vorgegebenen Mindestinhalt des GmbHG.
Satzung
der Firma Mono PC Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Halle (Saale).
§ 1 Firma und Sitz
(1) Die Firma der Gesellschaft lautet Mono PC Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt).
(2) Sitz der Gesellschaft ist Halle (Saale).
§ 2 Gegenstand des Unternehmens
(1) Gegenstand des Unternehmens sind PC-Schulungen und Dienstleistungen wie zum Beispiel Hilfe bei der Installation von Software, Fehlerbehebung von Programmanwendungen.
(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern.
(3) Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen oder solche Unternehmen gründen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
§ 3 Stammkapital und Geschäftsanteile
(1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt *** Euro.
(2) Von dem Stammkapital übernimmt Herr Robert Mayer einen/mehrere Geschäftsanteil(e) im
Nennbetrag zu (jeweils) *** Euro.
(3) Die Einlagen sind in bar zu leisten und sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.
§ 4 Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft
(1) Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung im Handelsregister. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr endet am 31. Dezember des Jahres, in dem die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen wird.
(2) Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt.
§ 5 Geschäftsführung und Vertretung
(1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
(2) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft einzeln.
(3) Die Gesellschafterversammlung kann einem, mehreren oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.
(4) Zum ersten Geschäftsführer wird Herr Robert Mayer bestellt. Er ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen.
(5) Die vorstehenden Regelungen gelten für die Liquidatoren der Gesellschaft entsprechend.
§ 6 Wettbewerbsverbot
Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.
§ 7 Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im elektronischen Bundesanzeiger.
§ 8 Gründungskosten
(1) Die Kosten dieses Vertrages und des Vollzuges gehen bis zum Höchstbetrag von 1.500,00 Euro – zu Lasten der Gesellschaft, darüber hinaus gehende Gründungskosten trägt der Gesellschafter.
(2) Die Kosten künftiger Kapitalerhöhungen einschließlich der Kosten für die Übernahmeerklärungen trägt die Gesellschaft.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Satzung berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die ungültige Bestimmung ist durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige zu ersetzen.
(2) Ergänzend zu diesem Gesellschaftsvertrag gelten die Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der jeweils gültigen Fassung.