Meldestelle für Hinweisgeber
Gemäß § 34d Abs. 12 GewO (Gewerbeordnung) hat die IHK Halle-Dessau eine Meldestelle für Hinweisgeber eingerichtet. Über diese Meldestelle können mögliche oder tatsächliche Verstöße gemeldet werden, welche durch Versicherungsvermittler oder -berater begangen worden sind und sich auf §§ 11a, 34d, 156 GewO oder die Versicherungsvermittlerverordnung beziehen.
Die Meldung kann per E-Mail erfolgen. Zudem ist es möglich, eine Meldung anonym per Post oder Telefon abzugeben. Bitte achten Sie in diesem Fall darauf, dass Ihr Name sowie andere Anhaltspunkte zu Ihrer Identität nicht erkennbar sind.
- E-Mail:
meldestelle-vv@halle.ihk.de - Post:
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Meldestelle gem. § 34d Abs. 12 GewO
Franckestraße 5
06110 Halle (Saale) - Telefon:
Frau Stange
0345 2126-305
Schutz der Hinweisgeber
Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau muss den Schutz der Hinweisgeber gewährleisten. Sie darf die Identität von Hinweisgebern gemäß § 4d Abs. 3 FinDAG nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung bekanntgeben. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Weitergabe der Informationen für weitere Ermittlungen oder Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren aufgrund eines Gesetzes erforderlich ist. Darüber hinaus kann die Offenlegung durch einen Gerichtsbeschluss oder in einem Gerichtsverfahren angeordnet werden.