Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (§ 34c GewO)

Wenn Sie gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO), Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, eine Gewerbeanzeige nach § 14 GewO abzugeben.
In Sachsen-Anhalt sind die Gewerbeämter für die Erteilung der Erlaubnis zuständig. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt. 
Eine Registrierungspflicht im Vermittlerregister ist für Gewerbetreibende mit einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO nicht vorgesehen.