Immobiliardarlehensvermittler: Erlaubnis und Registrierung
Informationen über die Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung (insb. Prüfungstermine) finden Sie unter Sachkundeprüfungen "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung".
Stand: Mai 2024
Wenn Sie gewerbsmäßig als Immobiliardarlehensvermittler tätig sein wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO). Zudem besteht die Pflicht zur Eintragung ins Vermittlerregister.
Die Erlaubnis wird in Sachsen-Anhalt von den Landkreisen und kreisfreien Städten erteilt. Bei Fragen zur Erlaubniserteilung wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde. Die IHK Halle-Dessau ist als Registerbehörde für die Eintragung im Vermittlerregister zuständig.
Zum genauen Gesetzestext sowie zur Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung.
1. Erlaubnispflicht
Wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne von § 506 BGB vermitteln oder Dritte zu solchen Verträgen beraten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 GewO.
2. Erlaubnisvoraussetzungen
Die Erlaubnis kann erst erteilt werden, wenn sämtliche Erlaubnisvoraussetzungen erfüllt sind. Das Gesetz fordert den Nachweis folgender Voraussetzungen:
- Zuverlässigkeit
- geordnete Vermögensverhältnisse
- Berufshaftpflichtversicherung
- Sachkunde (Alte-Hasen-Regelung: § 160 Abs. 3 GewO)
- Hauptsitz bzw. Hauptniederlassung sowie Tätigkeitsausübung im Inland
3. Sachkundeprüfung
Voraussetzung für die Erlaubnis zur Immobiliardarlehensvermittlung ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde nach § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO. Für die Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.
Die IHK Halle-Dessau bietet an den bundeseinheitlichen Terminen Sachkundeprüfungen "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung" an.
4. Registrierung im Vermittlerregister
Für Gewerbetreibende nach § 34i GewO besteht die Pflicht, sich unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Verzögern. Die Registrierung erfolgt auf Antrag durch die IHK und ist gebührenpflichtig.
Informationen über das Vermittlerregister.
5. Änderung der Registerdaten
Änderungen der im Vermittlerregister gespeicherten Daten sind der Erlaubnisbehörde unverzüglich, d.h. in der Regel innerhalb von zwei Wochen, mitzuteilen. Die Erlaubnisbehörde leitet den Änderungsantrag an die IHK weiter.
6. Angestellte
Angestellte selbständiger Gewerbetreibender nach § 34i GewO benötigen keine eigene Erlaubnis. Immobiliardarlehensvermittler dürfen Personen, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlich sind, nur beschäftigen, wenn sie sicherstellen, dass diese Personen sachkundig und zuverlässig sind.
Zudem sind Immobiliardarlehensvermittler verpflichtet, die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden oder die in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlichen Personen unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister eintragen zu lassen.
7. Zuständigkeiten
Die Erlaubnis wird in Sachsen-Anhalt von den Landkreisen und kreisfreien Städten erteilt. Die IHK Halle-Dessau ist als Registerbehörde für die Führung des Vermittlerregisters zuständig.
Für den Kammerbezirk der IHK Halle-Dessau sind folgende Erlaubnisbehörden zuständig:
- Burgenlandkreis, Rechts- und Ordnungsamt, Schönburger Str. 41, 06618 Naumburg
- Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen
- Landkreis Mansfeld-Südharz, FB II Ordnungsamt, Rudolf-Breitscheidstraße 20/22, 06526 Sangerhausen
- Landkreis Saalekreis, Domplatz 9, 06217 Merseburg
- Landkreis Wittenberg, Fachdienst Ordnung & Sicherheit, Breitscheidstraße 3, 06886 Lutherstadt Wittenberg
- Salzlandkreis, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale)
- Stadt Dessau-Roßlau, Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, August-Bebel-Platz 16, 06842 Dessau-Roßlau
- Stadt Halle (Saale), Ordnungsamt, Team Gewerbe, Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale)
Die Antragsteller wenden sich bitte sowohl für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als auch für den Antrag auf Registrierung ausschließlich an die Erlaubnisbehörde. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Geschäftssitz des Antragstellers. Die Daten für die Eintragung im Vermittlerregister werden von der Erlaubnisbehörde an die IHK Halle-Dessau übermittelt.
8. Formulare
Unter weitere Informationen finden Sie die entsprechenden Formulare bezüglich des Vermittlerregisters. Bitte reichen Sie die Formulare bei der zuständigen Erlaubnisbehörde ein.
Lediglich das Formular für die Eintragung und Löschung von unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirkenden oder die in leitendender Position für diese Tätigkeit verantwortlichen Personen in das Vermittlerregister ist direkt bei der IHK Halle-Dessau einzureichen.