Schlichtungsverfahren
Schlichtungsverfahren bieten die Möglichkeit, unter Hinzuziehung eines unparteiischen Dritten, des Schlichters, schnell und unbürokratisch zu einer sachgerechten Lösung des Konfliktes zu kommen. Der Schlichter sorgt dafür, dass die Parteien miteinander im Gespräch bleiben, um so selbst eine einvernehmliche Regelung zu erreichen. Sie zielt also auf eine interessengerechte, faire Vereinbarung durch Vermittlung des Schlichters ab.
Der Schlichter ist eine sach- und rechtskundige Person, welche gleichwohl nicht beurteilt, wer "Recht hat". Vielmehr erörtert er mit den Parteien die Sach- und Rechtslage und kann dabei - anders als bei der Mediation - auch selbst geeignete Lösungsvorschläge unterbreiten.
Es gibt eine Reihe verschiedener, institutioneller Schlichtungsstellen.
Als besondere Form einer Schlichtung sei auf die Einigungsstelle zur Beilegung wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten bei der IHK hingewiesen.
Es handelt sich um ein ehrenamtlich arbeitendes Gremium, dessen Ziel die gütliche Beilegung ausschließlich wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten ist. Sie wird nur auf Antrag tätig. Die Einigungsstelle verhandelt mit einem Juristen als Vorsitzenden und zwei in aller Regel Gewerbetreibenden als Beisitzer. Durch die Kombination von juristischem Fachwissen und kaufmännischer Praxiserfahrung sowie die lebensnahe, unkomplizierte Verhandlungsführung ist eine Beilegung des Konflikts oft eher zu erreichen als in formellen und kostenträchtigen Gerichtsverfahren. Für das Verfahren vor der Einigungsstelle werden keine Gebühren erhoben. Die IHK kann die Erstattung ihrer Auslagen für die Entschädigung von Vorsitzendem und Beisitzern, gegebenenfalls auch von Zeugen und Sachverständigen verlangen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt "Außergerichtliche Streitbeilegung".
Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt informiert zu Fragen der Schlichtung auf seinen Internet-Seiten.