Mediation - Was ist das?
Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktbeilegung mit Unterstützung eines neutralen Dritten – dem Mediator.
1. Einführung
Da die Mediation immer auf Gegenseitigkeit beruht, kann keiner allein eine Mediation durchsetzen. Am einfachsten ist es, wenn die Parteien schon bei Beginn ihrer Beziehung regeln, dass im Falle eines Streits vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Mediation durchgeführt werden soll. Der Mediation zugängliche Streitigkeiten entstehen alltäglich - sowohl im privaten wie auch im beruflichen Umfeld. Hierzu gehören Konflikte zwischen Wirtschaftsunternehmen wie auch solche innerhalb von Unternehmen (zwischen Gesellschaftern, am Arbeitsplatz, Arbeitnehmer und Leitungsebene) und in Bezug auf deren Kunden.
Die Mediation kann nur dann zu einer tragfähigen Lösung führen, wenn die Parteien an einer sachlichen Einigung interessiert sind. Zentraler Ausgangspunkt eines Mediationsverfahrens ist die Bereitschaft zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Darüber hinaus lebt das Verfahren von der Kooperation. Nur ein offener Umgang der Parteien kann zu einem Lösungsansatz führen. Um dieses Ziel zu fördern, unterliegt die Mediation der Vertraulichkeit. Eine Verwendung der Informationen ist in zukünftigen Verfahren grundsätzlich ausgeschlossen.
Ziel des Mediationsverfahrens ist der Abschluss einer schriftlichen verbindlichen Vereinbarung.
2. Vorteile einer Mediation
- schnell: Mediationsverfahren kennen keine zweite Instanz und führen ggf. in einer Sitzung ohne umfangreichen Schriftverkehr zu einer Lösung
- unbürokratisch und kostengünstig: Mediationsverfahren sind günstiger als Gerichtsverfahren
- interessengerecht: Ihre Interessen und Ziele werden in die Mediation eingebracht und angemessen berücksichtigt
- zukunftsorientiert: Lösungen sind auf die Zukunft ausgerichtet, bei der alle Beteiligten gewinnen
- außergerichtlich: Parteien organisieren die Konfliktlösung in eigener Verantwortung ohne Eingriff des Gerichts
- stabilisiert Geschäftsbeziehungen: Lösungen sichern Geschäftsbeziehungen langfristig
- diskret: Mediationsverfahren sind vertraulich und nicht öffentlich
3. Ablauf des Verfahrens
Das Verfahren wird auf Antrag eröffnet. Der berufene Mediator setzt sich mit den Konfliktparteien in Verbindung und bittet zum Gesprächstermin. Als Konfliktvermittler strukturiert er das Gespräch zwischen den Parteien, hilft mit gezielten Fragen die zugrunde liegenden Probleme zu ermitteln und unterstützt die Parteien dabei, gemeinsam Lösungen zu finden.
Das Verfahren ist nicht öffentlich. Zudem basiert es auf Freiwilligkeit. Die Parteien entscheiden also selbst, was und worüber verhandelt wird. Ansonsten gestaltet der Mediator das Verfahren nach freiem Ermessen, jedoch immer unter Beachtung der Interessen der Parteien.
Das Verfahren gliedert sich in folgende Phasen:
- Verhandlungseröffnung durch den Mediator; Ermittlung der Konfliktthemen
- Darstellung der Positionen und Ansichten
- Herausarbeitung der tatsächlichen Interessen
- Entwicklung und Erarbeiten einer Lösungsmöglichkeit
- Abschluss einer Vereinbarung
4. Abgrenzung zu anderen Verfahren
Das Mediationsverfahren ist eines von vielen Verfahren, welches die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung bietet. Andere Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung sind:
- Schlichtung
- Schiedsgerichtsverfahren
Innerhalb eines Zivilprozesses vor Gericht wird in der sogenannten Güteverhandlung ebenfalls auf die Herbeiführung einer einvernehmlichen Erledigung des Rechtsstreits hingewirkt.
Die Güteverhandlung
Die Güteverhandlung ist eine vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit, ein Verfahren vor einem staatlichen Gericht auch ohne Urteilsspruch beenden zu können. Es findet nur in den Fällen statt, in denen eine Klage bereits erhoben worden ist. Ziel ist die einvernehmliche Lösung eines Konflikts durch ein Verfahren vor einem sogenannten Güterichter. Der Güterichter leitet das Gespräch als neutrale Person und hilft den am Konflikt Beteiligten, ihre eigene Lösung desselben zu erarbeiten. Dabei stehen ihm alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation zur Verfügung.
Die Güteverhandlung geht grundsätzlich jeder mündlichen Verhandlung voraus, es sei denn, es hat bereits ein Einigungsversuch erfolglos stattgefunden. Die Güteverhandlung ist nicht öffentlich. Sie ist vertraulich und den Grundsätzen der Freiwilligkeit, Verschwiegenheit, Eigenverantwortung der Konfliktparteien und der Neutralität des Güterichters unterworfen. Sofern die Konfliktparteien eine Lösung erarbeiten, wird diese schriftlich fixiert und kann bei Bedarf in einen Prozessvergleich münden.
Kommt es zu keiner Einigung, schließt sich das gerichtliche Verfahren unmittelbar an. Die Güteverhandlung darf sich nicht nachteilig auf das Gerichtsverfahren auswirken. Erkenntnisse aus der Güteverhandlung dürfen nicht eingebracht werden. Vielmehr wird im Anschluss an die Beweisaufnahme erneut der Sach- und Streitstand mit den Parteien erörtert.
Das Gerichtsverfahren
Das Gerichtsverfahren ist ein formalisiertes staatliches Verfahren. Es endet durch Beschluss, Urteil oder Vergleich. Im Verfahren entscheidet der Richter, nach den maßgeblichen Grundsätzen der Gesetze und der Rechtsprechung. Der Einstieg in ein Gerichtsverfahren ist für die Gegenpartei zwingend. Das Verfahren ist grundsätzlich öffentlich, der juristischen Überzeugungsarbeit unterworfen, überwiegend schriftlich, nach gesetzlich fixierten Verfahrensregeln strukturiert und mit dem Ziel eines verbindlichen Richterspruchs versehen. Die Kosten eines Verfahrens sind in der Gerichtskostenverordnung erfasst. Die Dauer des Verfahrens richtet sich nach der Auslastung der Gerichte und dem Umfang des Streitgegenstandes.