Rechengrößen in der Sozialversicherung 2024

Mit der Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung 2024 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024) vom 24. November 2023 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung, die ab 1. Januar 2024 im Versicherungsrecht und im Beitragsrecht der Krankenversicherung sowie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten, gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2022 angepasst. Die Rechengrößen werden jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst, um die soziale Absicherung stabil zu halten. Die Verordnung ist im Bundesgesetzblatt vom 29. November 2023, Teil I, Nr. 322f. veröffentlicht.

Die Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024 lauten wie folgt:

Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt für das Jahr 2024 in den alten Bundesländern 7.550 Euro pro Monat (jährlich 90.600 Euro) und in den neuen Bundesländern 7.450 Euro pro Monat (jährlich 89.400 Euro). Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2024 auf 45.358 Euro bundeseinheitlich festgesetzt.

Kranken- und Pflegeversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2024 bei 5175 Euro pro Monat (jährlich 62.100 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze gilt bundeseinheitlich. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) beträgt in den neuen und alten Bundesländern im Jahr 2024 5.775 Euro pro Monat (jährlich 69.300 Euro).

Bezugsgröße

Die Bezugsgröße hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung. Die Bezugsgröße West gilt in der Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit. Die abweichende Bezugsgröße für die neuen Bundesländer hat nur Bedeutung für die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Die Bezugsgröße beträgt für das Jahr 2024 3.535 Euro pro Monat (jährlich 42.420 Euro) in den alten Bundesländern und in den neuen Bundesländern 3.465 Euro pro Monat (jährlich 41.580 Euro).