Wasserrahmenrichtlinie

Die Implementierung der "Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" (Wasserrahmenrichtlinie, kurz WRRL), führt zu einer starken Beeinflussung der bundesweiten und europäischen Wasserpolitik. Der Weg zum angestrebten Ziel eines "guten Zustandes" für alle Oberflächenwasserkörper wird durch Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne aufgezeigt und in drei Bewirtschaftungszyklen bis 2027 umgesetzt.
Einen Überblick der aktuellen Maßnahmen zur Umsetzung in Sachsen-Anhalt finden Sie hier beim Landesumweltministerium.