Ökodesign: Produktvorgaben für den gesamten Lebenszyklus

Die folgende Zusammenstellung beleuchtet grundsätzliche Fragen zu den Ökodesign-Vorschriften. In einem Faktenpapier hat die DIHK alle wichtigen Hintergrundinformationen ausführlich beschrieben und zusammengestellt. Darin finden sich auch für alle betroffenen Produktgruppen Links zu den geltenden Anforderungen.

Worum geht es bei Ökodesign?

Mit der Ökodesign-Richtlinie wurde in der EU das Konzept der umweltgerechten Gestaltung von Produkten umgesetzt. Durch verbindliche Mindeststandards an die Produktgestaltung sollen Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von Produkten verbessert werden. Die Erfüllung der Forderungen wird mit dem CE-Kennzeichen bestätigt. Zuletzt wurde für einige Produkte ihre Reparierbarkeit als Pflicht aufgenommen.
Die Ökodesign-Richtlinie wurde 2005 erlassen und im März 2008 durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz in deutsches Recht überführt. Die Anforderungen an die Produkte ergeben sich aus Durchführungsmaßnahmen, die als Verordnungen durch die EU erlassen werden und in der Folge für Hersteller und Importeure unmittelbar gültig und verbindlich sind.
Nur wenn das betroffene Produkt die Ökodesign-Anforderungen erfüllt, darf es die CE-Kennzeichnung tragen und in der EU in Verkehr gebracht werden.

Welche Produkte sind betroffen?

Die Ökodesign-Anforderungen gelten für energiebetriebene und energieverbrauchsrelevante Produkte und damit sowohl für Produkte, denen für ihren funktionsgemäßen Verbrauch Energie zugeführt werden muss (z. B. Haushalts- und Bürogeräte), als auch für Produkte, die den Verbrauch von Energie beeinflussen (z. B. Fenster oder Isoliermaterialien). Durchführungsmaßnehmen gibt es inzwischen für mehr als 50 Produktgruppen.

Wer ist für die Erfüllung verantwortlich?

Die Verantwortung für die Erfüllung der Ökodesign-Anforderungen und das Anbringen des CE-Kennzeichens trägt derjenige, der das Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr bringt. Das ist im Allgemeinen der Hersteller, dessen Bevollmächtigter oder der Importeur eines Produktes. Bevor ein von Ökodesign betroffenes Produkt verkauft, verschenkt oder anderweitig vertrieben werden soll, muss dieser Personenkreis sicherstellen, dass die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind.

Was müssen die Verantwortlichen tun?

Wurde festgestellt, dass ein Produkt der Ökodesign-Richtlinie unterliegt, sollten folgende grundsätzlichen Schritte erledigt werden:
  • Durchführungsmaßnahmen bei der Produktentwicklung berücksichtigen
  • Konformitätsbewertung durchführen und technische Unterlagen erstellen
  • Konformitätserklärung ausstellen und CE-Kennzeichen anbringen
  • ggf. weitere Informationen anbringen (z. B. Codes oder Piktogramme)
  • Unterlagen zur Konformitätsbewertung aufbewahren
  • Konformitätsbewertung auf Anforderung der zuständigen Marktüberwachungsbehörde vorlegen

Welche Neuerungen sind geplant?

Die EU wird die Ökodesign-Richtline auf weitere Produkte und Themen ausdehnen. So sollen Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und weitere Nachhaltigkeitsaspekte in der Produktgestaltung künftig eine größere Rolle spielen. Die Europäische Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben dazu Anfang Dezember 2023 eine vorläufige Einigung erzielt. Die formale Einigung mit anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt wird im 2. Quartal 2024 erwartet. Nach bis zu sechs Jahren Übergangsfristen gibt es dann Vorgaben zu:
  • Haltbarkeit, Wiederverwendung, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
  • Vorhandensein von Stoffen, die das Kreislaufprinzip beeinträchtigen, Rezyklatanteile
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Wiederaufbereitung und Recycling
  • CO2-Fußabdruck und Umweltfußabdruck
Im Fokus stehen zunächst Textilien, Möbel, Reifen, Reinigungsmittel, Farben, Schmierstoffe und Chemikalien, außerdem Smartphones, Tablets und Laptops sowie Zwischenprodukte, etwa Eisen, Stahl und Aluminium.

Wann startet der digitale Produktpass?

Hersteller müssen künftig in einem digitalen Produktpass für alle Produkte, die unter die Ökodesign-Verordnung fallen, wesentliche Informationen zu Inhaltsstoffen, Reparierbarkeit, Recycling und Entsorgung ausweisen.
Es ist noch nicht klar, wie man genau an diese Daten kommen wird – QR-Codes oder RFID-Chips sind im Gespräch. Die Inhalte könnten dezentral, z. B. auf der Homepage der Hersteller, gespeichert werden. Die EU-Kommission wird für jede Produktgruppe konkrete Vorgaben machen. Sie hat bereits die europäischen Normungsorganisation mit der Erarbeitung von Vorschlägen beauftragt. Ab 2026 soll der erste Produktpass für Batterien eingeführt werden. Es folgen Textilien und Elektrogeräte.