Naturschutzgebiete in Sachsen-Anhalt

Zahlreiche Flächen in Sachsen-Anhalt stehen unter Naturschutz und sind für wirtschaftliche Zwecke nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Das betrifft z.B. den Rohstoffabbau oder Infrastrukturvorhaben. Eine Übersicht der betroffenen Gebiete stellt das Landesverwaltungsamt zur Verfügung. 
In Sachsen-Anhalt bestehen neben den Naturschutzgebieten nach § 23 Bundesnaturschutzgesetz auch noch Biosphärenreservate mit einem besonderen Schutzstatus. Weitere Informationen dazu hier. 
Zur Umsetzung der europäischen Vorgaben aus der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie im Rahmen von Natura 2000 mussten die Mitgliedsstaaten Gebiete ausweisen und rechtlich sichern. In der Landesverordnung werden die jeweiligen Ge- und Verbote aufgelistet.