EU-Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie
Die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (kurz CEEAG) sind nun in Kraft.
An den Beihilfeleitlinien orientiert sich die Europäische Kommission, wenn sie über die Beihilfefähigkeit von Förderinstrumenten der Mitgliedsstaaten befindet. Daher sind die Mitgliedstaaten nun verpflichtet, bestehende Beihilfen an die neuen Vorgaben anzupassen.
Die wichtigsten Hinweise und Auswirkungen für Unternehmen haben wir für Sie in einer Broschüre zusammengefasst.