Neues EMAS-Nutzerhandbuch veröffentlicht

Am 3. November wurde im Amtsblatt der Europäischen Union das überarbeitete EMAS-Nutzerhandbuch veröffentlicht. Neben einer neuen Struktur enthält es Neuerungen zur Anwendung einer vereinfachten Stichprobenbegutachtung für Organisationen mit vielen Standorten (Multisiteverfahren).
Die EMAS-Verordnung bildet die gesetzliche Grundlage für EMAS und enthält alle Anforderungen zur Nutzung, Prüfung und Aufsicht des europäischen Premiumlabels für nachhaltige Unternehmensführung. Mit dem Nutzerhandbuch (Users Guide) wird der teilweise abstrakte Rechtstext etwas praxisnäher konkretisiert. Dieser war zuletzt 2017 angepasst worden. Die nun veröffentlichte Fassung enthält eine grundsätzliche Änderung im inhaltlichen Aufbau und weitere Neuerungen.
Das Nutzerhandbuch können Sie sich hier herunterladen.

Verringerte Stichproben nun branchenoffen (Multisite)

Die bisherige branchenspezifische Öffnung des vereinfachten Stichprobenverfahrens (Multisite) wurde mit dem überarbeiteten Nutzerhandbuch abgelöst. Von nun an gelten branchenübergreifende Kriterien zur Anwendung von Multisite. Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
  • Standorte innerhalb einer Stichprobengruppe müssen vergleichbar sein, d.h.:
    • Standorte befinden sich im selben Mitgliedstaat sowie unter direkter Kontrolle, Autorität und Aufsicht der EMAS-registrierten Organisation
    • gleiche Art von Tätigkeiten, gleiche Verfahren
    • gleicher Rechtsstatus, vergleichbare rechtliche Anforderungen
    • vergleichbare Umweltaspekte und -auswirkungen, vergleichbare Bedeutung der Umweltauswirkungen und vergleichbare Umweltmanagement- und -kontrollverfahren
    • Gruppen gleicher Standorte sind im Umweltmanagement und der Berichterstattung erfasst
    • Umweltmanagementsystem wird zentral gesteuert, eingefasste Standorte operieren nicht eigenständig und sind über das Umweltmanagement steuerbar
Nicht alle Organisationen und Standorte können das Verfahren anwenden. Ausgeschlossen werden u. a. solche,
  • die von Verwaltungsvereinfachungen oder anderen staatlichen materiellen Anreizen profitieren,
  • Standorte in Drittländern,
  • die das Risiko von Umweltunfällen bergen, die ein lokales Umweltproblem verursachen könnten,
  • die bestimmten Umweltrechtsvorschriften unterliegen, bspw. Industrieremissions-, Seveso-Richtlinie, Rechtsvorschriften über besonders besorgniserregende Stoffe oder über die Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle.
Zusätzlich wurde der Begutachtungsschlüssel angepasst, wodurch im Verhältnis weniger Standorte vor Ort begutachtet werden müssen. Dadurch kann sich der Kosten- und Verwaltungsaufwand für Unternehmen mit vielen Standorten deutlich reduzieren.
Das Multisiteverfahren wird im Einvernehmen mit dem Umweltgutachter und der zuständigen Stelle festgelegt. Das Verfahren ist ausführlich im neuen Nutzerhandbuch (Kapitel 7.2) beschrieben.

EMAS im Kontext von Nachhaltigkeitsmanagement und -berichterstattung

Das neue Nutzerhandbuch nimmt Bezug auf die CSRD und weist darauf hin, wie EMAS den betroffenen Unternehmen hilft, Umweltinformationen zu generieren, die für die Einhaltung der neuen europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) erforderlich sind.
In einem Vergleich mit dem OECD-Rahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht verdeutlicht das Nutzerhandbuch, dass EMAS mit einer ähnlichen Systematik als Rahmen für die Einrichtung und Umsetzung von Sorgfaltsprüfungsverfahren genutzt werden kann.

Neue Struktur, stärkere Anwenderorientierung

Das Nutzerhandbuch wurde auf Initiative des Umweltgutachterausschusses überarbeitet, mit dem Ziel einer stärker anwenderorientierten Umgestaltung, welche sich an den 8 Schritten des deutschen Leitfadens orientiert und über ein Inhaltsverzeichnis die gezielte Suche erleichtert. Zusätzliche Beispiele und Schaubilder veranschaulichen einzelne Prozessschritte in der Anwendung. Mit knapp 80 Seiten ist das Dokument deutlich umfangreicher als die Vorgängerversion mit 57 Seiten, dafür enthält es mehr Praxiswissen als die Vorgängerversion.