Einwegkunststofffonds - Online Plattform gestartet

Das am 15. Mai 2023 verkündete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet aufgrund einer EU-Vorgabe bestimmte Hersteller ab 2024, die Kosten für ihre in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelten Einwegkunststoffprodukte zu tragen. Betroffen sind folgende Produkte:
  • Tabakfilter
  • To-Go-Getränkebecher
  • To-Go-Lebensmittelbehälter
  • Tüten und Folienverpackungen
  • Getränkebehälter ohne Pfand
  • Getränkebehälter mit Pfand
  • leichte Plastiktüten
  • Feuchttücher
  • Luftballons
Für die Verwaltung und Abwicklung der dafür von den Unternehmen in den Einwegkunststofffonds zu zahlenden Abgaben hat das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID eingerichtet.
Die Registrierung inländischer Hersteller ist seit 1. April 2024 technisch möglich auf der Homepage www.einwegkunststofffonds.de . Ausländische Hersteller sowie deren Bevollmächtigte können zumindest bereits einen „Account“ auf DIVID erstellen. Über die schrittweise Bereitstellung der Plattform für weitere Nutzergruppen und die Freischaltung neuer Funktionalitäten wird das UBA über DIVID und auf der Homepage www.ewkf.de informieren.
Wer das Inverkehrbringen der betroffenen Einwegkunststoffprodukte bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen hat, muss sich bis zum 31. Dezember 2024 registrieren. Eine umgehende Registrierungspflicht besteht nur für diejenigen Hersteller, die erst im Jahr 2024 ihre betroffene Tätigkeit neu aufnehmen.
Die Abgabenpflicht besteht ab 2024 von Gesetzes wegen für alle betroffenen Hersteller unabhängig davon, wann die Registrierung erfolgt. Die Abwicklung der erforderlichen Datenmeldung startet am 1.1.2025 und erfolgt ebenso wie die Registrierung über die DIVID Plattform.
Das UBA verwaltet den Einwegkunststofffonds samt Register für Hersteller sowie Anspruchsberechtigte digital über die Einwegkunststofffonds-Plattform DIVID. Ab 2025 bestimmt das UBA die von den einzelnen Herstellern zu zahlende Abgabenhöhe sowie die Höhe der Auszahlungen an Städte, Gemeinden und andere Anspruchsberechtigte. Des Weiteren ist das UBA zuständig für die Einordnung von Einwegkunststoffprodukten, die Bestimmung der Produktart und – sofern ein eventuell Betroffener einen kostenpflichtigen Antrag auf Einordnung stellt - die Feststellung über die Herstellereigenschaft im Sinne des Einwegkunststofffondsgesetzes.
DIVID ermöglicht dem UBA die digitale Abwicklung aller Registrierungen und Einzahlungen der geschätzt rund 56.000 Abgabepflichtigen sowie die jährliche Ausschüttung der Mittel an geschätzt rund 6.400 Anspruchsberechtigte. Das Fondsvolumen wird sich voraussichtlich auf rund 430 Mio. Euro jährlich belaufen.
Antworten auf häufige Fragen, z. B. zur Betroffenheit, sind auch hier zu finden: https://www.einwegkunststofffonds.de/de/faq