Rücknahmekonzept für Elektrogeräte

Seit dem 1. Januar 2022 gilt das neue ElektroG. Nach der neuen Regelung des § 7a haben Hersteller von b2b-Geräten bei der stiftung ear für die Rücknahme und Entsorgung von b2b- Elektroaltgeräten ein Rücknahmekonzept vorzulegen. Hinweise zur Erstellung und Umgang mit den Rücknahmekonzept finden Sie der Anlage beigefügt oder unter diesem Link