Anforderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz dient vornehmlich der Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie in deutsches Recht.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, befasst sich mit den Anforderungen an das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Hier wird die europäische WEEE-Richtlinie (WEEE: „waste on electric and electronic equipment“) in deutsches Recht umgesetzt.
Hersteller, Importeure und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten müssen sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren, die Altgeräte zurücknehmen und umweltverträglich entsorgen lassen. Einen Überblick über die wesentlichen Regelungen des ElektroG finden Sie im Merkblatt für Händler rechts im Download.
Elektronische Marktplätze dürfen genauso wie bisher schon die Elektrogeräte nicht anbieten, wenn der Hersteller (oder Bevollmächtigte) nicht registriert ist. Fulfillment-Dienstleister dürfen in diesem Fall ihrerseits Elektrogeräte nicht lagern, verpacken, adressieren oder versenden. Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister müssen deshalb überprüfen, ob die Hersteller der Produkte, die auf ihrer Plattform verkauft werden, bei der Stiftung ear registriert sind. Dies gilt ab Juni 2023.
Seit dem 15. August 2018 gilt ein offener, alle Elektro- und Elektronikgeräte umfassender Anwendungsbereich.
Bereits 2016 wurde die Rücknahmepflicht im Handel und Onlinehandel eingeführt und seitdem verschärft. Zum einen sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche (bzw. Lagerfläche beim Versandhandel) von mehr als 400 Quadratmetern verpflichtet, ein Altgerät unentgeltlich zurückzunehmen, wenn der Endnutzer gleichzeitig ein vergleichbares Neugerät erwirbt. Außerdem sind sie verpflichtet, auch unabhängig von einem Neukauf eines gleichartigen Neugeräts, Altgeräte zurückzunehmen, wenn diese eine äußere Abmessung von maximal 25 cm haben (auf fünf Geräte pro Geräteart beschränkt).
Vertreiber von Lebensmitteln, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmeter verfügen und mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten, sind seit 1. Juli 2022 zur Rücknahme von EAG verpflichtet. Bis zu drei Altgeräte je Geräteart mit einer maximalen Kantenlänge von 25 cm müssen sie annehmen, unabhängig davon, ob die Geräteart angeboten bzw. ob ein neues Gerät erworben wird. Größere Geräte können nur dann dort abgegeben werden, wenn ein vergleichbares Gerät erworben wird. Die Kennzeichnung mit dem Logo der Stiftung ear ist erforderlich. Der Onlinehandel ist bei der Rücknahmepflicht ebenso ausdrücklich einbezogen.
Händler, die Elektrogeräte zurücknehmen (auch freiwillig) sind verpflichtet, ihre eingerichteten Rücknahmestellen anzuzeigen und die Menge der zurückgenommenen Altgeräte zu melden. Seit dem 1. Juni 2017 kann ein Verstoß gegen die Rücknahmepflicht mit einem Bußgeld geahndet werden, das bis zu 100.000 EUR betragen kann.