EU-Kommission beschränkt PFAS-Untergruppe

Die EU-Kommission hat am 19. September 2024 im Rahmen von REACH die Verwendung von Undecafluorhexansäure (PFHxA) und verwandten Stoffen beschränkt. Diese Untergruppe von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) sind sehr langlebig und sehr mobil in Wasser.
Die beschlossene Verordnung erweitert den Anhang VII der REACH-Verordnung. Damit werden der Verkauf und die Verwendung von PFHxA in Textilien für Verbraucher, Lebensmittelverpackungen, Gemischen für die breite Öffentlichkeit, Kosmetika und einigen Anwendungen in Feuerlöschschäumen verboten. Die Verwendung in anderen Anwendungen wie Halbleitern, Batterien oder Brennstoffzellen ist nicht betroffen.
Die PFHxA-Beschränkung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt förmlich in Kraft. Sie wird je nach Verwendung nach Übergangszeiträumen zwischen 18 Monaten und 5 Jahren wirksam.