Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung

Für Tätigkeiten rund um Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen ist eine Sachkundebescheinigung erforderlich. So verlangt es die Chemikalien-Klimaschutzverordnung, die auf der europäischen Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) beruht.

Voraussetzungen für den Erwerb der Sachkunde

Voraussetzung für den Erwerb einer Sachkundebescheinigung ist in den meisten Fällen das Ablegen einer Sachkundeprüfung; für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reicht das Absolvieren eines Lehrgangs aus. Betriebe, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, solche Anlagen auf Dichtheit hin kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, müssen ihr Personal daher schulen.
Die Industrie- und Handelskammern nehmen zwar die entsprechenden Prüfungen in der Regel nicht selbst ab, sie attestieren jedoch in bestimmten Fällen die Sachkunde. So erhalten etwa Absolventen der IHK-Abschlussprüfung zum Mechatroniker für Kältetechnik automatisch und ohne weitere Prüfung Sachkundebescheinigungen für die Tätigkeit an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen. Auch Absolventen von KFZ-Berufen können mit dem Berufsabschluss eine IHK-Sachkundebescheinigung erhalten, wenn im Rahmen der Ausbildung auch die Arbeit an KFZ-Klimaanlagen auf dem Programm stand.
Alle Einzelheiten hat die IHK-Organisation für Sie in einer Broschüre "Die Sachkunde nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung" zusammengefasst.
Die Chemikalienklimaschutzverordnung sieht vor, dass für Arbeiten an Anlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, eine Sachkundeprüfung für das eingesetzte Betriebspersonal notwendig ist. Die gesetzlichen Vorgaben sind den EG-Verordnungen 303/2008 bis 307/2008 zu entnehmen. Eine Ausnahme gilt für den Mechatroniker für Kältetechnik und Kälteanlagenbauer, da ihre Ausbildung bereits die europäischen Vorgaben erfüllt.
Für die Arbeit mit fluorierten Treibhausgasen an Kraftfahrzeugen ist lediglich ein Weiterbildungslehrgang erforderlich. Von einem solchen kann abgesehen werden, wenn der Mitarbeiter nachweisen kann, dass ihm während seiner Ausbildung die Inhalte entsprechend den europäischen Vorgaben vermittelt wurden.
Zuständig für die Ausstellung der vorläufigen Sachkundebescheinigung ist die Stelle, die auch die Berufsprüfung abnimmt. Es gibt bundesweit unterschiedliche Anbieter für Sachkunde- und Weiterbildungslehrgänge, welche Sie der Liste unter "Weitere Informationen" entnehmen können.

Betriebszertifizierungen

Betriebe die Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie Brandschutzsysteme, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, installieren, warten oder instand halten, müssen künftig zertifiziert werden. Zuständige Behörde dafür ist in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt, Referat Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung. Ansprechpartner ist Frau Ömler (Tel.: 0345/514 2569, E-Mail: edith.oemler@lvwa.sachsen-anhalt.de ).
Weitere Informationen können Sie unserem Merkblatt sowie der FAQ-Seite des Umweltbundesamts entnehmen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.