Cybercrime – Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft
Cybercrime umfasst Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten oder mittels dieser Informationstechnik begangen werden. In diesem Phänomenbereich ist - wie in kaum einem anderen Deliktsbereich - eine kontinuierlich steigende Kriminalitätsentwicklung zu bilanzieren.
Trotzdem wollen und können die meisten nicht auf die moderne Informations- und Kommunikationstechnik verzichten – weder beruflich noch privat. Gleichzeitig sind aber auch für Kriminelle neue Handlungsfelder und Tatbegehungsmöglichkeiten entstanden (mehr Informationen dazu auf der BKA-Homepage).
In vielen Fällen können Sie sich jedoch durch vorbeugende Maßnahmen und ein angemessenes Risikobewusstsein davor schützen, Opfer einer Straftat im Internet zu werden. Präventions- und Verhaltenstipps in Bezug auf die gängigsten Delikte der Internetkriminalität finden Sie unter: BKA - Ihre Sicherheit.
Weitere nützliche Informationen zum IT-Grundschutz und zur Sicherheit in Unternehmen des BKA erhalten Sie hier: BKA - Cybercrime – Handlungsempfehlungen für Wirtschaftsunternehmen