Über die Vollversammlung

Die Vollversammlung ist als Parlament der regionalen Wirtschaft das oberste Gremium der IHK. In diesem vertreten 70 ehrenamtlich tätige Gewerbetreibende die Interessen aller Branchen und aller Regionen.

Die Aufgaben der IHK-Vollversammlung

Weil die Vollversammlung durch die gewählten Vertreter weiß, welche Fragen für die Unternehmerschaft bedeutsam sind,

• bestimmt sie maßgeblich die Arbeit der IHK,
• legt sie wirtschaftspolitische Positionen fest,
• beschließt sie den IHK-Haushalt sowie die Höhe der Mitgliedsbeiträge
• und wählt das Präsidium der IHK, das für Sie in der Öffentlichkeit steht und spricht
Dabei legt die Vollversammlung vielfältige Themen und Anlässe fest. Seien es die Abstimmung und Formulierung wirtschaftspolitischer Forderungen der Unternehmerschaft – insbesondere vor Wahlen in Kommune, Land oder Bund, der Einsatz für gerechte Netzentgelte, das konsequente Eintreten für Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastruktur beim Landesfinanzminister oder überzeugende Argumente für eine effektivere und effizientere Wirtschaftsförderung gegenüber dem Wirtschaftsminister.
Nach § 5 der IHK-Satzung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 189 KB)bestimmt die Vollversammlung die Richtlinien der IHK-Arbeit und beschließt über Fragen, die für die IHK-zugehörige gewerbliche Wirtschaft oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Im Detail: Laut IHK-Satzung entscheidet die Vollversammlung unter anderem über:

  • die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten sowie der Vizepräsidenten der IHK
  • die Bestellung der Hauptgeschäftsführerin oder des Hauptgeschäftsführers
  • die Errichtung von Geschäftsstellen
  • Ausschüsse und Arbeitskreise für fachspezifische Themen
  • die Wahl-, Beitrags-, Sonderbeitrags- und Gebührenordnung
  • die Wirtschaftssatzung, in der der Wirtschaftsplan festgestellt und der Maßstab für Beiträge und Sonderbeiträge festgesetzt werden
  • das Finanzstatut
  • Erwerb, Veränderung oder Veräußerung von Beteiligungen der IHK
  • Erwerb, Veräußerung oder dingliche Belastung von im Eigentum der IHK stehenden Grundstücken,
  • den Erlass von Vorschriften auf dem Gebiet des Sachverständigenwesens
Die genauen Aufgaben der Vollversammlung finden sich in der IHK-Satzung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 189 KB), § 5.
Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der IHK Halle-Dessau. Unter anderem wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte die Präsidentin/den Präsidenten und die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten.
Die Unternehmerinnen und Unternehmer tun gut daran, ihre Interessen selbst engagiert zu vertreten, denn es wird niemand anderer für sie tun.
Die Vollversammlung bestimmt maßgeblich die Arbeit der IHK: Sie legt die wirtschaftspolitischen Positionen fest und beschließt die IHK-Rechtsgrundlagen. Sie stellt den Wirtschaftsplan fest und bestimmt damit den Finanzbedarf der IHK sowie die Höhe der Mitgliedsbeiträge.
Über ihre gewählten Vertreter kennt die Vollversammlung die wichtigen Fragen für die Unternehmerschaft genau. So kann die IHK überzeugend als Anwalt von Markt, Wettbewerb, Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft agieren.
Als „Parlament der Wirtschaft” vertreten die gewählten Mitglieder aus den verschiedenen Branchen und Regionen rund 52.000 Mitgliedsunternehmen im Süden Sachsen- Anhalts – die IHK-Vollversammlung ist das Sprachrohr der heimischen Wirtschaft.
In verschiedenen IHK-Ausschüssen und -Arbeitskreisen behandeln ehrenamtlich tätige Unternehmer fachspezifische Themen intensiv und bereiten Entwürfe für die inhaltliche Positionierung der Vollversammlung vor.