Unterrichtung und Sachkundenachweis für Spielhallen

Inhalt der Unterrichtung 

Entsprechend der „Verordnung über den Sachkundenachweiserwerb für Mindestabstand von Spielhallen“ und der „Verordnung über den Sachkundenachweiserwerb für Verbundspielhallen“ bietet die IHK Halle-Dessau die Unterrichtung mit anschließender Sachkundeprüfung an.
Die Unterrichtung erfolgt mündlich und hat mindestens zehn Unterrichtsstunden zu dauern. Die Unterrichtung umfasst folgende Rechtsgebiete:
  • Spielhallenrecht des Landes Sachsen-Anhalt,
  • Recht der Gewerbeordnung und Recht der Spielverordnung,
  • Jugendschutzrecht
  • Suchtprävention und Spielerschutz und
  • Datenschutz und Aufzeichnungspflichten
Es werden ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt, um der Unterrichtung folgen zu können.

Ablauf der Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung erfolgt im Anschluss an die Unterrichtung. Zur Prüfung ist nur zugelassen, wer die Unterrichtung ohne Fehlzeiten absolviert hat.
Die Sachkundeprüfung findet schriftlich statt und besteht aus 30 Fragen zu den oben genannten fünf Rechts- und Sachgebieten. Die Prüfung dauert 90 Minuten.  

Anmeldung und Termine

Die IHK Halle-Dessau führt regelmäßig Unterrichtungsverfahren im Spielhallenbereich durch. Falls eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht wird, behält sich die IHK Halle-Dessau vor, den Unterrichtungstermin abzusagen. Liegen mehr Anmeldungen als Kapazitäten vor, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs. Anmeldungen, die nach dem Anmeldeschluss zur jeweiligen Unterrichtung bei der IHK Halle-Dessau eingehen, können für diese Unterrichtung nicht mehr berücksichtigt werden.

Termine

Termin
Anmeldeschluss
8. und 9. Oktober 2024
24. September 2024
11. Dezember 2024
27. November 2024

Anmeldung

Für die Anmeldung zur Unterrichtung ist das von der IHK Halle-Dessau bereitgestellte Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 33 KB) zu nutzen.