Bewachungsgewerbe

Unterrichtungsverfahren

Die Unterrichtung richtet sich an Beschäftigte im Bewachungsgewerbe. Die unterrichteten Personen sollen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Die gesetzlichen Bestimmungen sind unter § 34 a der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Näheres zur Unterrichtung regelt die Bewachungsverordnung (BewachV) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 86 KB).
Seit 2019 wird das Bewacherregister geführt. Weitere Informationen sind in der Bewacherregisterverordnung (BewachRV) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 57 KB) geregelt.

Abgrenzung: Unterrichtung oder Sachkundeprüfung

Inhalt der Unterrichtung

Der zu vermittelnde Inhalt der Unterrichtung ist in der aktuellen Stoffsammlung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB) enthalten. Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Eine ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache seitens der zu unterrichtenden Person ist erforderlich. Die Sprachkenntnisse müssen seit dem 1. Dezember 2016 mindestens auf Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens liegen.
Eine Bescheinigung über die Unterrichtung wird ausgestellt, wenn die unterrichtete Person ohne Fehlzeiten teilgenommen hat und die IHK Halle-Dessau sich anhand von mündlichen oder schriftlichen Verständnisfragen davon überzeugen konnte, dass die unterrichtete Person den Inhalt der Unterrichtung verstanden hat und mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften vertraut ist. Die Bescheinigung kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse, mangelnder inhaltlicher Kenntnisse sowie bei Fehlzeiten verweigert werden.
Benötigen Sie aufgrund von Verlust, Diebstahl oder Zerstörung einen Ersatz Ihrer gültigen Bescheinigung, so füllen Sie bitte einen Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 42 KB) aus.

Anmeldung und Termine

Die IHK Halle-Dessau führt regelmäßig Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe durch. Falls eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht wird, behält sich die IHK Halle-Dessau vor, den Unterrichtungstermin abzusagen. Liegen mehr Anmeldungen als Kapazitäten vor, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs. Anmeldungen, die nach dem Anmeldeschluss zur jeweiligen Unterrichtung bei der IHK Halle-Dessau eingehen, können für diese Unterrichtung nicht mehr berücksichtigt werden.

Termine

Anmeldung

Für die Anmeldung zur Unterrichtung ist das von der IHK Halle-Dessau bereitgestellte Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 34 KB) zu nutzen.