Zuwendungen für auswärtig beschulte Auszubildende

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für auswärtig beschulte Auszubildende des Landes Sachsen-Anhalt (RabAz) – veröffentlicht per Rd.Erl. des MB vom 01.02.2019 – 22-81626

Wer erhält Zuwendungen?

Zuwendungen erhalten Auszubildende, die eine auswärtige Berufsschule in oder außerhalb von Sachsen-Anhalt besuchen.

Welche Voraussetzungen müssen für den Auszubildenden vorliegen?

Der oder die Auszubildende muss in Sachsen-Anhalt wohnen und einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen in Sachsen-Anhalt geschlossen haben. Des Weiteren muss der oder die Auszubildende eine Berufsschule besuchen, die außerhalb des Landkreises seines Ausbildungsbetriebes liegt.
Eine Zuwendung für auswärtige Unterbringung wird dann gewährt, wenn die Auszubildenden am Blockunterricht teilnehmen müssen, weil an der örtlichen Berufsschule keine Fachklasse besteht.

Was wird gefördert?

Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, eine erhöhte finanzielle Belastung für die Auszubildenden auszugleichen. Gefördert werden die Ausgaben für die Unterbringung sowie die Ausgaben für die Fahrt bei dem Besuch einer auswärtigen Berufsschule.

Übernachtungskosten

Die Übernachtungskosten werden innerhalb von Sachsen-Anhalt mit 45,00 Euro und außerhalb mit 70,00 Euro pro Schulwoche pauschal gefördert.

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten werden im 1. Lehrjahr in Höhe von 20,00 Euro pauschal bezahlt. Hierbei ist es unabhängig von der Übernachtung. Der Auszubildende bekommt sowohl das tägliche Pendeln als auch die Hin- und Rückfahrt für die Schulwoche pauschal mit 20,00 Euro gefördert.
Im 2. und 3. Lehrjahr wird dagegen die Pauschale von 20,00 Euro nur gezahlt, wenn der Auszubildende auch in der Schulwoche übernachtet.

Wie läuft die Antragstellung?

Landesschulamt des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 12
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Landesschulamt des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 12
Turmschanzenstr. 28
39114 Magdeburg
Die Antragsunterlagen umfassen die drei nachfolgenden Dokumente.
  • den eigentlichen Antrag,
  • die Bestätigung der Berufsbildenden Schule,
  • die Bestätigung der Unterbringung
Bei der Antragsstellung sind die Schulhalbjahre zu beachten. Nachfolgende Zeiträume sind hierbei relevant.
1. Schulhalbjahr 01.08. – 31.01. > Der Antrag ist bis zum 31.03. einzureichen.
2. Schulhalbjahr 01.02. – 30.07. > Der Antrag ist bis zum 30.09. einzureichen.
Fragen zur Berufsschulrichtlinie beantworten Ihnen unsere Aus- und Weiterbildungsberater*Innen.