Zusatzvereinbarungen

In Abhängigkeit vom Ausbildungsberuf wird zum Berufsausbildungsvertrag eine Zusatzvereinbarung getroffen, um Spezifikationen und z.T. prüfungsrelevante Inhalte der Berufsausbildung verbindlich festzulegen.
Die Zusatzvereinbarung ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages und muss jedem Vertragsexemplar beigefügt werden.
Wenn Sie für die Vertragsgestaltung unseren Online-Ausbildungsvertrag nutzen, werden die Zusatzvereinbarungen bereits im Portal festgelegt und beim Druck des Ausbildungsvertrages automatisch ausgegeben.
Sonstige Vereinbarungen zum Berufsausbildungsvertrag, die dem Sinn und Zweck der Berufsausbildung widersprechen oder zu Ungunsten des/der Auszubildenden von den gesetzlichen Vorschriften abweichen, sind unzulässig.
Fragen zum Thema Zusatzvereinbarungen beantworten Ihnen unsere Ausbildungsberater gern.