Fachpraktiker-Ausbildung

Die Fachpraktiker-Ausbildung ermöglicht eine duale Berufsausbildung für Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen. Die Ausbildung in diesen Berufen ist nur mit Zuweisung durch die Agentur für Arbeit möglich.
Auf Antrag der behinderten Menschen oder ihrer gesetzlichen Vertreter/-innen erlässt die zuständige Stelle Ausbildungsregelungen entsprechend den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung. Im Antrag ist eine Ausbildungsmöglichkeit in dem angestrebten Ausbildungsgang nachzuweisen. Mögliche Fachpraktiker-Ausbildungsberufe finden Sie hier.
Unsere IHK hat für folgende Berufe Ausbildungsregelungen erlassen:
In der jeweiligen Ausbildungsregelung werden die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung, die Dauer von Prüfungszeiten, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Menschen.
Fragen zur Fachpraktiker-Ausbildung beantworten unsere Ausbildungsberater gern.