Änderungsvertrag

Wenn die Ausbildungszeit verkürzt, verlängert oder unterbrochen werden soll oder die Ausbildung in einem anderen Beruf fortgesetzt werden soll, schließen das Ausbildungsunternehmen und der/die Auszubildende einen Änderungsvertrag ab.
Stand: 15.05.2024
Der Änderungsvertrag zum Berufsausbildungsvertrag umfasst
  • den Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit,
  • den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit
    • wegen gefährdetem Ausbildungsziel oder
    • wegen nicht bestandener Abschlussprüfung,
  • den Antrag auf Unterbrechung der Ausbildungszeit,
  • den Antrag auf Berufsänderung.
 Die Änderung muss der IHK unverzüglich mitgeteilt werden.
Wenn das Erreichen des Ausbildungsziels gefährdet ist (z. B. wegen längerer Krankheit) oder eine Unterbrechung des Ausbildungsvertrages erfolgen muss, können Betriebe dies ab sofort über das IHK-Bildungsportal beantragen.

Lesen Sie gern die kurze Anleitung zur Vertragsänderung für Betriebe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 265 KB).
In 2024 wird außerdem die Verlängerung wegen nicht bestandener Abschlussprüfung und Berufsänderung über das Portal möglich sein. Wir informieren Sie an dieser Stelle.
Für noch nicht im Portal verfügbare Anträge können Sie die IHK-Vorlage für einen Änderungsvertrag (DOC-Datei · 246 KB) nutzen. 
Senden Sie bitte eine unterschriebene Vertragskopie per Post oder per Mail an ausbildungsverzeichnis@halle.ihk.de.
Vorstehende Informationen gelten gleichermaßen für Umschulungsverhältnisse. Fragen rund um die Berufsausbildung beantworten Ihnen unsere Ausbildungsberater gern.