Urlaub

Jeder muss einmal ausspannen, deshalb erhalten Auszubildende unter Fortzahlung der Vergütung jedes Jahr Erholungsurlaub. Der Mindesturlaub ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz, dem betreffenden Tarifvertrag und dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Der Urlaubsanspruch ist für jedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr), ggf. auch anteilig, in den Vertrag einzutragen. Er soll möglichst zusammenhängend in den Berufsschulferien genommen werden.

Der Urlaub beträgt für ganze Kalenderjahre
  • mindestens 24 Werktage (20 Arbeitstage) für erwachsene Auszubildende,
  • mindestens 25 Werktage (21 Arbeitstage), wenn der/die Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist,
  • mindestens 27 Werktage (23 Arbeitstage), wenn der/die Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
  • mindestens 30 Werktage (25 Arbeitstage), wenn der/die Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertage.

Fragen zum Urlaubsanspruch von Auszubildenden beantworten Ihnen unsere Ausbildungsberater.