Prüfungen in der Ausbildung

In der Mitte sowie am Ende der Ausbildung werden die vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Prüfungsausschüsse unserer IHK überprüft. Hier informieren wir Sie unter anderem über die Inhalte der Zwischen- und Abschlussprüfungen, die Anmeldung und Zulassung sowie die Prüfungsvorbereitung und Ergebnismitteilung.

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung durchgeführt. Inhalt und Durchführung der Zwischenprüfungen werden durch die jeweilige Verordnung des Ausbildungsberufes und die Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 206 KB) der IHK Halle-Dessau geregelt.
Für alle Berufe mit Zwischenprüfung gilt: Es gibt kein „Bestehen” oder „Durchfallen”. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Die Prüfungsteilnehmer/-innen melden sich online über das IHK-Bildungsportal zur Prüfung an. Eine Aufforderung zur Anmeldung wird zu gegebener Zeit an die Ausbildungs- und Umschulungsunternehmen versendet. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen.

Abschlussprüfung

In der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob der/die Prüfungsteilnehmer/-in die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Es soll damit nachgewiesen werden, dass er/sie die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Inhalt und Durchführung der Zwischenprüfungen werden durch die jeweilige Verordnung des Ausbildungsberufes und die Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 206 KB) der IHK Halle-Dessau geregelt. Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, wer die Voraussetzungen gemäß Berufsbildungsgesetz erfüllt.
Die Prüfungsteilnehmer/-innen melden sich online über das IHK-Bildungsportal zur Prüfung an. Eine Aufforderung zur Anmeldung wird zu gegebener Zeit an die Ausbildungs- und Umschulungsunternehmen versendet. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen.

Prüfungsvorbereitung

Um sich auf die Prüfungen in der Ausbildung vorzubereiten, ist eine Teilnahme an Kursen bei externen Anbietern möglich. Hier finden Sie eine Anbieterliste.
Prüfungsvorbereitung in kaufmännischen Ausbildungsberufen
Die Aufgaben der vergangenen schriftlichen Prüfungen in kaufmännischen Berufen können beim U-Form-Verlag bezogen werden. Alle wichtigen Informationen wie Prüfungsanforderungen, Hinweise, etc. werden von der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) veröffentlicht.
Prüfungsvorbereitung in gewerblich-technischen Ausbildungsberufen
Die Aufgaben der vergangenen schriftlichen Prüfungen in ausgewählten gewerblich-technischen Ausbildungsberufen können beim Christiani Verlag bezogen werden. Alle wichtigen Informationen wie Leitfäden und Bereitstellungsunterlagen werden von der Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) veröffentlicht.

Prüfungstermine

Die Termine der bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungen sowie Prüfungsanforderungen in kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen finden Sie auf den Seiten der Aufgabenerstellungseinrichtung AkA unter https://www.ihk-aka.de.
Die Einladung zu den schriftlichen Prüfungen erfolgt ca. vier Wochen vor dem Prüfungstermin.
Die mündlichen und praktischen Prüfungen werden in Abhängigkeit vom Ausbildungsberuf geplant und organisiert. Die Einladung hierzu wird rechtzeitig an die Prüfungsteilnehmer/-innen versendet, i.d.R. etwa zwei Wochen vor dem Prüfungstermin.

Freistellungspflicht

Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme an Prüfungen sowie am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen.
Auf die Ausbildungszeit der Auszubildenden werden angerechnet
  • bei Freistellung für Prüfungen die Zeit der Teilnahme einschließlich der Pausen und
  • bei Freistellung am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit.
Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Prüfungsergebnisse

Vier Wochen nach dem schriftlichen Teil der Abschlussprüfung können die Prüfungsergebnisse abgerufen werden.
Wird die Prüfung bestanden,
  • wird der erfolgreiche Berufsabschluss mit einem IHK-Zeugnis bescheinigt, das allen Prüfungsteilnehmern im Nachgang zur Prüfung übersendet wird.
  • Bei Bestehen vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungsdauer endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Tag, an dem der/die Auszubildende die Mitteilung über das Bestehen der Prüfung erhält.
Wird die Prüfung nicht bestanden,
  • endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Vertrag vereinbarten Termin,
  • verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, aber höchstens um ein Jahr,
  • kann die Abschlussprüfung zwei Mal wiederholt werden, auch wenn nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungsdauer kein Ausbildungsverhältnis mehr besteht.
Für Interessierte veröffentlicht die IHK nach Abschluss der Prüfungen eine Prüfungsstatistik, anhand der ein Vergleich auf IHK-, Landes- und Bundesebene gezogen werden kann.

Durchlässigkeit von Ausbildungsberufen

Bei aufeinander aufbauenden Ausbildungsberufen mit gestreckter Abschlussprüfung ist es möglich, dass Auszubildende, die die Abschlussprüfung eines drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufs nicht bestanden haben, auf Antrag den Abschluss des zweijährigen Ausbildungsberufs erwerben können. Dafür müssen sie im ersten Teil der Abschlussprüfung mindestens ausreichende Leistungen erreicht haben.
Darüber hinaus werden Auszubildende vom ersten Teil der Abschlussprüfung oder Zwischenprüfung eines drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufes befreit, wenn sie die Abschlussprüfung des zweijährigen Berufes bestanden haben.
Beide Varianten setzen voraus, dass die jeweiligen Ausbildungsordnungen die Durchlässigkeit ausdrücklich vorsehen. Bestehende Ausbildungsordnungen müssen daher noch angepasst werden, bevor die neuen Regelungen greifen können.
Abhängig von der genauen Formulierung eines in einem Ausbildungs- oder geltenden Tarifvertrages vorgesehenen Anspruchs auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung, kann der Auszubildende diesen Anspruch auch für den Fall der Zuerkennung des zweijährigen Berufes geltend machen.

Prüfungsausschüsse

Mehr als 1.300 Prüferinnen und Prüfer sind im Auftrag unserer IHK ehrenamtlich aktiv. Fachkräfte aus der betrieblichen Praxis und Lehrkräfte der Berufsschulen bringen ihr Wissen sowie ihre Erfahrungen und Fähigkeiten in den IHK-Prüfungen ein. Möchten auch Sie unsere Prüfungsausschüsse als ehrenamtliches Mitglied unterstützen?