Probezeit

Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Sie ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages.
Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten gekündigt werden.
Fragen zur Probezeit beantworten Ihnen unsere Ausbildungsberater gern.