Pflichten in der Ausbildung
Von Ausbildenden sowie von Auszubildenden sind einige grundlegende Verpflichtungen zu erfüllen. Darüber hinaus sind einige arbeits- und ausbildungsrechtliche Regeln einzuhalten.
Pflichten von Auszubildenden
Zu Beginn der Berufsausbildung haben Auszubildende dem Ausbildungsbetrieb vorzulegen:
- Lohnsteuerkarte
- Sozialversicherungsnachweis/Versicherungsnachweisheft
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- gegebenenfalls Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis für ausländische Auszubildende
Auszubildende sind verpflichtet, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsberufes zu erwerben. Im eigenen Interesse liegen:
- sorgfältiges Arbeiten,
- Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen und am Berufsschulunterricht,
- das Führen von Ausbildungsnachweisen,
- Befolgen von Weisungen,
- Beachten der für die Firma geltenden Ordnung sowie
- sorgfältiges Umgehen mit Maschinen und Einrichtungen.
Selbstverständlich dürfen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht weitergegeben werden!
Pflichten von Ausbildungsunternehmen
Ausbildende sind verpflichtet, den Auszubildenden alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig sind:
- Alle zur betrieblichen Ausbildung erforderlichen Ausbildungsmittel müssen den Auszubildenden kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
- Ferner müssen Ausbilder ihre Auszubildende zur Teilnahme am Berufsschulunterricht anhalten und sie für die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen freistellen.
- Ausbildende sind verpflichtet, die schriftlichen Ausbildungsnachweise regelmäßig und zeitnah zu kontrollieren und abzuzeichnen.
- Ausbildende haben ihre Auszubildenden zu den Prüfungen freizustellen.
- Schließlich ist den Auszubildenden am Ende der Ausbildungszeit ein Zeugnis auszustellen.
Fragen rund um das Thema Pflichten in der Ausbildung beantworten unsere Berater gern.