Freigabe an eine andere IHK
In begründeten Ausnahmen kann eine Prüfung vor einer anderen IHK abgelegt werden. Hierfür ist die Freigabe bei der IHK Halle-Dessau zu beantragen.
Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der/die Prüfungsteilnehmer/in
- an einem Fortbildungslehrgang teilgenommen hat oder
- in seinem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis steht bzw. selbstständig tätig ist oder
- seinen Wohnsitz hat.
Soll die Prüfung vor einer anderen als der zuständigen IHK abgelegt werden, ist eine Freigabe zu beantragen.
Zur Beantragung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:
Fragen beantworten Ihnen die zuständigen Prüfungssachbearbeiter*Innen gern.
Bevor Sie einen Freigabeantrag stellen, klären Sie bitte mit der anderen IHK ab, ob Sie die Prüfung dort ablegen dürfen.