Was können Kleinunternehmer von ihrem Steuerberater erwarten?
Was können Kleinunternehmer von ihrem Steuerberater erwarten?
- Steuerliche Beratung und Betreuung mit Zahlungsterminüberwachung gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern, Hinweise zu Steuersparmöglichkeiten; oft ist der Steuerberater dabei eine wichtige Vertrauensperson, teils auch über unternehmerische Belange hinaus
- Finanzbuchführung mit digitaler Vernetzung: Alle Belege bleiben bei dem Unternehmer
- Lohnbuchführung mit Nachweisen für Finanzamt und Sozialversicherungsträger
- Gewinnermittlungen und Erklärungen, zum Beispiel Erstellen von Handels- und Steuerbilanzen, sämtlicher Steuererklärungen, Einheitswerterklärungen für die Bewertung der Grundstücke
- Betriebsprüfungen, Vertretung vor dem Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Zoll
- Rechtsbehelfe, Vertretung im Einspruchsverfahren bei Finanzämtern, Steuerstraf- und Bußgeldverfahren
… und was nicht?
- keine Entscheidungen zu Unternehmensführung und Investitionen
- keine rechtliche Beratung oder Vertretung, ausschließlich Steuer- und Sozialversicherungsrecht
- kein Entwurf von Verträgen oder Testamenten
- i.d.R. keine Beratung, Antragsstellung und Abrechnung öffentlicher Fördermittel
- i.d.R. keine Erstellung von finanzierungsfähigen Businessplänen beziehungsweise Unternehmenskonzepten
Autor: Wolf-Dieter Kleinschmidt, Kleinschmidt & Partner Steuerberater mbB, Steuerberater und Rechtsbeistand, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Braunschweig,
Breite Straße 88–90, 06406 Bernburg (Saale), Tel. 03471 354 354, www.kleinschmidt-steuerberatung.de
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