Unbedenklichkeitsbescheinigung für privatwirtschaftliche Leistungen

Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens der IHK ist erforderlich, wenn öffentliche Institutionen wie Bundeswehr, Technisches Hilfswerk oder Bundespolizei privatwirtschaftliche Leistungen im Auftrag Dritter (Kommunen/Gebietskörperschaften, Unternehmen, Vereine, Privatpersonen usw.) erbringen sollen.
Die IHK kann die Unbedenklichkeit im Einzelfall nur dann erklären, wenn nach Prüfung keine Wettbewerbsnachteile für die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Region erkennbar sind. Eventuell kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auch nur für einen Teil der beantragten Leistung erteilt werden.
Die Antragstellung erfolgt formlos schriftlich bzw. auch per E-Mail an die IHK. Folgende Inhalte sind dabei zu benennen:
  • Art der beabsichtigten Maßnahme
  • Zeitpunkt und Dauer der Maßnahme
  • Nennung der zu beteiligenden öffentlichen Institution (Bundeswehr, THW etc.) inkl. Einsatzzweck
  • Begründung, warum kein gewerbliches Unternehmen für die Maßnahme in Frage kommt,
  • Kontaktdaten des Antragstellers für Rückfragen.