Chancen geben
Durch das Teilhabechancengesetz haben Langzeitarbeitslose und Betriebe die Möglichkeit, sich erst einmal Schritt für Schritt kennenzulernen. Die Bundesagentur für Arbeit gewährt einen Lohnkostenzuschuss und übernimmt auch die Kosten für Weiterbildungen. Da, wo es passt, profitieren beide Seiten.
Interessierte Unternehmen, die arbeitssuchenden Personen nach mehr als zwei Jahren Arbeitslosigkeit im eigenen Betrieb eine neue Chance geben wollen, werden dabei von der Bundesagentur für Arbeit und vom Jobcenter unterstützt. Das Besondere: neben der finanziellen gibt es dabei auch eine mehrjährige vermittelnde Begleitung.
Damit Arbeitskraft und Unternehmen in den Bereichen Interessen und Anforderungen außerdem von Beginn an möglichst gut zusammenpassen, haben sich Mitarbeiter des Jobcenters Halle zu Coaches weitergebildet. Und das ist ein Erfolgsfaktor, wie die Zahlen belegen: Seit dem Beginn der Umsetzung des Projektes im Jahr 2019 gab es bereits über 800 Projekteintritte – mit nur sehr geringer Abbrecherquote.
Ablauf der Mitarbeitergewinnung
Von Interesse bis Arbeitsvertrag, so läuft die Gewinnung von Fachkräften aus der Arbeitslosigkeit für Unternehmen ab:
- Unternehmen melden Ihren Bedarf beim Jobcenter an.
- Die Coaches im Jobcenter der Arbeitsagentur gleichen die Bedarfe von Unternehmen und Arbeitssuchenden miteinander ab und entwickeln Vorschläge zu passenden Vermittlungen.
- Kennenlernen und Probearbeiten werden angebahnt.
- Die Coaches bleiben Ansprechpartner und Vermittler zwischen beiden Seiten im Fall von Problemen oder Rückfragen.
- Das Unternehmen erhält einen Lohnkostenzuschuss für zwei Jahre, wenn der Beschäftigte mindestens zwei Jahre arbeitslos war oder bis zu fünf Jahre, wenn er älter als 25 Jahre ist und mehrere Jahre lang Arbeitslosengeld II bezog.
- Weiterbildungskosten werden ebenfalls von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
Kontakt und weitere Informationen
Unternehmen, die eine Förderung nach dem Teilhabechancengesetz in Anspruch nehmen wollen, können sich im ersten Schritt an ihr zuständiges Jobcenter bzw. den Eigenbetrieb für Arbeit wenden.
Weitere Informationen bieten auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Weiterbildungsagentur Sachsen-Anhalt.