Sperren Ihrer qualifizierten Signaturkarte

Sie können Ihr Zertifikat (vor Ablauf der Gültigkeitsfrist) sperren lassen. Dies ist dringend vorzunehmen, wenn Sie Ihre Signaturkarte verloren haben, denn nur durch die Sperrung lässt sich ein Missbrauch verhindern.
Bitte beachten Sie: Wer die Möglichkeit hat, Ihre Signaturkarte zu benutzen – also die Karte und die PIN besitzt -, kann rechtskräftig für Sie agieren, da er in Besitz Ihrer "digitalen Unterschrift" ist! Jede mit Ihrem digitalen Signaturschlüssel erzeugte elektronische Signatur wird grundsätzlich Ihnen zugeordnet, falls Ihr Zertifikat zum Zeitpunkt der Erzeugung gültig war und nicht irgendwelche anderen Fakten die Vermutung widerlegen, dass die elektronische Signatur von Ihnen willentlich erzeugt wurde.

Sperrberechtigungen

Laut Signaturgesetz hat ein Zertifizierungsdienstanbieter ein qualifiziertes Zertifikat unverzüglich zu sperren, wenn
  • ein Signaturschlüssel-Inhaber oder sein Vertreter (sperrberechtigter Dritter) es verlangt
  • das Zertifikat auf Grund falscher Angaben ausgestellt wurde
  • der Zertifizierungsdienstanbieter seine Tätigkeit beendet und diese nicht von einem anderen Zertifizierungsdienstanbieter fortgeführt wird
  • der Zertifikatsinhaber seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt
Weitere Sperrungsgründe können vertraglich vereinbart werden.

Das Sperren der qualifizierten Signaturkarte

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihr Zertifikat sperren zu lassen:
  1. Entweder nutzen Sie das SMS-TAN Verfahren: Hierzu müssen Sie sich im Vorfeld registrieren. Weitere Informationen.
  2. Oder Sie richten einen schriftlichen Sperrauftrag an den D-Trust-Sperrdienst. Senden Sie diesen an die folgenden Adresse:
    D-TRUST GmbH
    Sperrdienst
    Kommandantenstraße 15
    10969 Berlin.
Wenn Sie die Sperrung schriftlich vornehmen, wird Ihre Sperrberechtigung anhand Ihrer persönlichen Angaben und Ihrer handschriftlichen Unterschrift überprüft. Als Unterschriftenprobe dient dazu die Unterschrift, die Sie im Rahmen der Antragstellung geleistet haben. Die Sperrung wird dann an dem Tage durchgeführt, an dem das Schreiben beim Sperrdienst der Zertifizierungsstelle der D-TRUST GmbH eingetroffen ist. Sie können in dem Schreiben auch ein in der Zukunft liegendes Datum nennen, zu dem die Sperrung vorgenommen werden soll. Eine rückwirkende Sperrung ist dagegen nicht möglich, auch eine vorübergehende Sperrung ist vom Signaturgesetz ausgeschlossen, da eine einmal vorgenommene Sperrung nicht rückgängig gemacht werden kann.
Sobald Sie Ihre Signaturkarte nicht mehr benötigen, sollten Sie sie sperren lassen und unbrauchbar machen, indem Sie den Chip – zum Beispiel mit einem Locher - zerstören. Beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie alle mit dieser Karte verschlüsselten Daten nur wieder mit genau dieser Karte und den dazugehörigen Schlüsseln und PINs entschlüsseln können; das bedeutet, Karte und PIN entweder sicher aufzubewahren oder die Daten vor der Kartenvernichtung zu entschlüsseln. Sollten Sie die Karte aufbewahren, können Sie durch eine dreimalige Falscheingabe des PINs mit der Bezeichnung "SPECIFIC" den Signaturschlüssel unbrauchbar machen.
Wenn Sie noch Fragen zur Sperrung haben, wenden Sie sich bitte an service@d-trust.net sowie telefonisch an 030 / 259391 0.