Beantragung einer Folgekarte
Ihre IHK-Signaturkarte läuft in Kürze ab und Sie benötigen eine Folgekarte? Ein vereinfachtes Antragsverfahren steht Ihnen zur Verfügung, wenn
- Ihr Name sich zwischenzeitlich nicht geändert hat
- Sie nicht den Arbeitgeber gewechselt haben und eine neue Firmenzugehörigkeit gilt
- Seit Ablauf der alten Signaturkarte nicht mehr als 30 Tage vergangen sind.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die IHK-Signaturkunden, deren Karte abläuft, einfach per Vordruck eine Folgekarte beantragen, ohne dass die IHK-Registrierungsstelle aktiv werden muss.
- Dazu füllen die Kunden den Vordruck aus, lassen ihn abstempeln und von einem vertretungsberechtigten Firmenvertreter unterschreiben,
- Fertigen dann eine beidseitige Kopie des Ausweisdokumentes an und unterschreiben diese Kopie
- Schicken den ausgefüllten Antrag sowie die Ausweiskopie an die D-Trust GmbH
Den Preis für eine Folgekarte entnehmen Sie bitte den Produktblättern. Die Kunden, deren Signaturkarte abläuft, erhalten rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit eine elektronische Nachricht von D-Trust mit weiterführenden Informationen. Sie gelangen aber auch über den „externen Link” zum Folgekartenantrag.
Wenn die Beantragung einer Folgekarte nicht möglich ist, müssen Sie wie zur Erstbeantragung der Signaturkarte wieder in unserer IHK erscheinen. Wenn Sie davon Gebrauch machen möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.