Schweiz: Industriezölle

Zum 1. Januar 2024 wurden in der Schweiz die Zölle auf Industriegüter abgeschafft. Industriegüter sind Waren, die ab Kapitel 25 im Zolltarif gelistet sind.
Der Schweizer Bundesrat hat im Februar 2022 beschlossen, die Einfuhrzölle für sämtliche Industrieprodukte im Schweizerischen Zolltarif zum 1. Januar 2024 aufzuheben. Gleichzeitig wird der komplexe Schweizer Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht. Einzelheiten zu den Neuerungen hat der Schweizer Zoll auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Trotz der Abschaffung der Zölle bleibt die Zollabfertigung bei der Einfuhr in der Schweiz natürlich erhalten. Die Ermittlung des präferenziellen Ursprungs, dessen Ziel Zollersparnis ist, kann bei Lieferungen, die in der Schweiz verbleiben, entfallen.
Welche Produkte sind von der Aufhebung der Industriezölle betroffen?
Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte und Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse.
Die Aufhebung der Industriezölle umfasst somit Waren der Kapitel 25–97 des Zolltarifs mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte klassifiziert sind.