Ausfuhrliste und Anhänge Dual-Use-Verordnung

Für die Ausfuhr bestimmter Güter ist eine Genehmigung erforderlich. Ausschlaggebend für die Genehmigungspflicht sind die vom Gesetzgeber in Güterlisten definierten technischen Parameter. Die Exportkontrolle unterscheidet zwischen Rüstungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter), die sowohl militärisch als auch zivil eingesetzt werden können. Der Güterbegriff umfasst neben Waren auch Software und Technologie.

1. Die Güterlisten im Einzelnen

Ausfuhrliste
In der Ausfuhrliste sind nur die nach deutschem Recht genehmigungspflichtigen Güter enthalten. Dies sind Rüstungsgüter (Teil I A der Ausfuhrliste) und nationale Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Teil I B der Ausfuhrliste).
Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung
Die überwiegende Mehrheit der Dual-Use-Güter wird in der gesamten EU einheitlich kontrolliert. Basis hierfür ist die EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821). Diese Güter sind in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung gelistet (gelistete Dual-Use-Güter).
Anhang IV der EU-Dual-Use-Verordnung
Bei den in Anhang IV der Dual-Use-Verordnung gelisteten Gütern handelt es sich um eine Teilmenge aus Anhang I. Diese Güter gelten als besonders sensitiv. Für sie ist nicht nur bei Ausfuhr in ein Land außerhalb der EU eine Ausfuhrgenehmigung, sondern auch bei Verbringung innerhalb der EU eine Verbringungsgenehmigung einzuholen.

2. Aktualisierung der Listen

2.1 Aktualisierung der Ausfuhrliste 2024
Das BAFA hat am 23. Juli 2024 über die Aktualisierung der Ausfuhrliste durch die 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung informiert und eine Gegenüberstellung der Änderungen veröffentlicht.
Neu aufgenommen wurden bei den national erfassten Dual-Use-Gütern neben bestimmter Software und Technologie
  • Cryo-CMS Schaltkreise
  • Parametrische Signalverstärker
  • Kryogene Kühlsysteme
  • Ausrüstung, konstruiert für das Trockenätzen
  • Rasterelektronenmikroskope
  • Kryogene Wafer-Prüfausrüstung
  • Quantencomputer
Neu ist, dass das übliche fünfstellige Nummerierungssystem Kategorie (0-9) Gattung (A-E) Kennung 901-999 um eine vorangestellte 1 erweitert wurde und so das Nummerierungssystem nun nicht nur fünf- sondern zum Teil sechsstellig ist. So lautet zum Beispiel die Güterlistennummer von Quantencomputern 4A1906.
Die Änderungen sind am 23. Juli 2024 in Kraft getreten. Unternehmen müssen prüfen, ob Sie von den Änderungen betroffen sind.
2.2 Aktualisierung der Dual-Use-Güterliste 2023/24
In der Regel fasst die EU den Anhang I der Dual-Use-Verordnung einmal jährlich neu und trägt damit den Änderungen in den internationalen Exportkontrollregimen Rechnung. Das letzte Update ist zum Jahreswechsel 2023/2024 erfolgt.
Die Änderungen sind von begrenzter Anzahl. Sie betreffen neben der Anpassung von technischen Definitionen und textlichen Änderungen folgende Punkte:
  • die Kontrollparameter für Fertigungsausrüstung
  • die Kontrollparameter für Hochleistungsrechner
  • die Kontrollparameter für Laser
  • neu aufgenommen: Antriebsmotoren für Tauchfahrzeuge
  • neu aufgenommen: Technologie für die Entwicklung von Gasturbinentriebwerken für Luftfahrzeug
  • Entlistungen gibt es keine.

3. Wo finde ich die aktuellen Güterlisten?

4. Aufbau der Güterlisten

Die Listenpositionen haben einen typischen Aufbau
  • Rüstungsgüter: vierstellig, beginnend mit mindestens zwei Nullen; Beispiel: 0021
  • nationale Dual-Use-Güter: fünfstellig in der Reihenfolge Zahl Buchstabe Zahl Zahl Zahl, wobei hier die zweite Zahl eine 9 ist; Beispiel: 2A991
  • EU-Dual-Use-Güter: ebenfalls fünfstellig in der Reihenfolge Zahl Buchstabe Zahl Zahl Zahl, wobei hier die zweite Zahl keine 9 ist; Beispiel: 3B002
Nach Artikel 11 Satz (9) EU-Dual-Use-Verordnung müssen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen genehmigungspflichtige Waren deutlich gekennzeichnet sein. Dies kann durch die Nennung der Listenposition geschehen. Entsprechende Hinweise der Lieferanten müssen auf den Handelspapieren erkannt werden, beispielsweise von der Einkaufsabteilung.
Quelle: BAFA, IHK Region Stuttgart