Informationen zum Ursprungszeugnis

Das Ursprungszeugnis ist der Nachweis des handelspolitischen/nicht präferenziellen Ursprungs einer Ware. Eine Ware ist Ursprungsware des Landes, in dem sie vollständig gewonnen oder ausreichend be- oder verarbeitet wurde. Unternehmen beantragen die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses bei der IHK, wenn die Zollbehörde des Importlandes oder der Kunde dies lt. Akkreditiv bzw. Kaufvertragsbedingungen ausdrücklich vorschreibt.
Video: Ursprungszeugnis einfach erklärt.
Wann ist ein Ursprungszeugnis erforderlich
  • entsprechend Länderinformationen aus "Konsulats- und Mustervorschriften"
  • auf Anforderung des ausländischen Kunden (z.B. Akkreditiv)
Wer kann ein Ursprungszeugnis beantragen
Antragsteller mit Sitz im IHK-Bezirk (für Privatpersonen der Wohnsitz)
Beantragung und Ausstellung von Ursprungszeugnissen
Das Ursprungszeugnis (bestehend aus Antrag auf Ausstellung, Original und ggf. entsprechender Anzahl gelber Durchschriften) wird vom Antragsteller ausgefüllt und der zuständigen IHK zur Ausstellung eingereicht.
Der Antrag auf Ausstellung muss rechtsverbindlich unterzeichnet sein. Nach Prüfung der Ausstellungsvoraussetzungen bestätigt die IHK Original und Durchschriften.
Der Antrag verbleibt nach der Bescheinigung des Ursprungszeugnisses bei der IHK.
Einreichung
  • persönlich innerhalb der Öffnungszeiten im Bescheinigungsdienst
  • per Post
  • elektronisch (siehe elektronisches UZ)
Kosten für die Ausstellung
8,00 EUR inkl. Kopien (Stand: 01.01.2020)
Kauf der Formulare
bei der IHK bzw. bekannten Formularverlagen
Ursprungsnachweise
Welche Ursprungsnachweise anerkannt werden, können Sie dem IHK-Merkblatt unter "Weitere Informationen" entnehmen.