EU-Bescheinigung
Bei der Beteiligung an Ausschreibungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, bei der Gründung von Niederlassungen oder bei der Ausübung von Berufen, bei denen eine Zulassungsbeschränkung besteht, wird in Einzelfällen von den zuständigen Behörden im EU-Ausland eine EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten verlangt. Besonders häufig ist dies in Belgien, Luxemburg und Österreich der Fall. Die Industrie- und Handelskammern stellen neben den Handwerkskammern diese Bescheinigung aus.
Die angegebenen Tätigkeiten müssen anhand von aussagekräftigen Dokumenten nachgewiesen werden. Geeignete Unterlagen dafür sind Schul- und Hochschulzeugnisse, Kaufmannsgehilfen- und Gesellenbriefe, Gewerbeanmeldungen, Eintragungsunterlagen für das Handelsregister, Arbeitszeugnisse usw.
Das Formular zum Ausfüllen am PC finden Sie unter "Weitere Informationen".
Das ausgefüllte Formular inkl. aller Unterlagen und Nachweise reichen Sie bei ihrer zuständigen IHK ein.
Bearbeitungsgebühr IHK: 30,00 EUR
Hinweis: Die EU-Bescheinigung ist immer personenbezogen und wird nicht auf ein Unternehmen ausgestellt.