USA-Ablehnung von ungenauen Warenbeschreibungen

Seit dem 12. November 2024 wird der US-Zoll- und Grenzschutz (CBP) strengere Regeln für Warenbeschreibungen im Air Cargo Advanced Screening (ACAS) durchsetzen. Das bedeutet, dass generische oder vage Artikelbeschreibungen nicht mehr akzeptiert werden. Für alle Sendungen, die in die USA oder durch die USA transportiert werden, ist eine genaue und präzise Warenbeschreibung jetzt zwingend erforderlich.
Die neue Regelung zielt darauf ab, die Effizienz der Zollabfertigung zu steigern und Risiken bei der Sicherheitsüberprüfung zu minimieren. Sendungen, deren Beschreibung zu ungenau oder allgemein ist, können bereits am Ursprungsort verzögert werden. Um dies zu vermeiden, sollten Unternehmen sicherstellen, dass die Beschreibung ihrer Waren klar und detailliert ist.
  • Worauf sollten Sie bei der Erstellung einer Warenbeschreibung achten?
  • Worum handelt es sich bei der Ware?
  • Woraus besteht sie?
  • Wozu wird sie verwendet?
Zudem sollten relevante Details angegeben werden, etwa bei Kleidung das Geschlecht oder die Größe und bei anderen Produkten spezifische Merkmale wie die Kapazität einer Flasche oder der Verwendungszweck. Die genaue und präzise Beschreibung hilft nicht nur dabei, Verzögerungen zu vermeiden, sondern sorgt auch für eine schnellere und reibungslosere Zollabfertigung.
Weitere Informationen und Beispiele für akzeptable und inakzeptable Warenbeschreibungen finden Sie im offiziellen Leitfaden des US-Grenzschutzes auf deren Website.
Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um eine reibungslose Abwicklung ihrer Sendungen in die USA sicherzustellen.
Quelle: DIHK, 13.11.2024