Endbeglaubigung von Handelsdokumenten

Für die Legalisierung deutscher öffentlicher Urkunden (z.B. IHK-Ursprungszeugnisse) durch ausländische Konsulate kann u.U. zuvor eine sogenannte „Endbeglaubigung“ erforderlich sein. Mit dem 01.01.2023 ist die Zuständigkeit für solche Endbeglaubigungen (und Apostillen) vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) mit Dienstsitz in Brandenburg an der Havel übertragen worden.
Die Änderung der entsprechenden Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 47 vom 06.12.2022 veröffentlicht (LINK). Die Verordnung selbst fokussiert zwar allein auf den Bereich „Apostillen“ für die Beglaubigung von Bundesurkunden für die Verwendung im Ausland. De facto wurde aber auch der Bereich „Endbeglaubigungen von Unterschriften auf öffentlichen Urkunden“ für die Verwendung im Ausland (z.B. Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen) übertragen. Siehe hierzu auch die Meldungen auf den Websiten des BVA (LINK) und des BfAA (LINK).
Die Endbeglaubigung von Handelsdokumenten (bzw. die Apostillierung von Bundesurkunden) ist weiterhin zu beantragen. Das Antragsformular entspricht mit Ausnahme der auf das BfAA geänderten Anschrift dem Antragsformular des BVA (LINK). Von IHKs elektronische bescheinigte und anschließend von Unternehmen ausgedruckte Dokumente endbeglaubigt das BfAA genau wie das BVA weiterhin nicht.
Hinweise: Die ehemals zuständigen BVA-Mitarbeiter:innen wechseln nicht in das BfAA. Das BVA steht dem BfAA seit 01.01.2023 lediglich noch im Hintergrund als Back-Up für einen unbestimmten Übergangszeitraum zur Verfügung. Daher ist in den ersten Wochen durchaus mit einer längeren Bearbeitungszeit von Anträgen zu rechnen.
Es wird empfohlen, genau zu prüfen, ob eine Endbeglaubigung von Handelsdokumenten durch das BfAA überhaupt erforderlich ist.
Länderkreis: Lediglich folgende Länder werden vom BVA bzw. BfAA zum Stichwort „Beglaubigung“ gelistet (Stand 01.01.2023): Afghanistan, Bangladesch, Myanmar, China, Irak, Iran, Jordanien, Kambodscha, Katar, Libanon, Mali, Mauretanien, Nepal, Ruanda, Senegal, Somalia, Sudan, Syrien, Taiwan/Taipeh, Vereinigte Arabische Emirate.