China: Apostille

Ab dem 7. November 2023 wird das "Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" (sogenannte "Haager Apostille-Übereinkommen") Unternehmen den Gebrauch ausländischer Dokumente in der Volksrepublik China erleichtern. Bestimmte bisher nötige Schritte zur Authentifizierung öffentlicher Urkunden durch Behörden werden dann nicht mehr erforderlich sein.
An die Stelle des Legalisierungsprozesses für öffentliche Urkunden, der bislang unter anderem beim Geschäftsaufbau in China zu durchlaufen ist, tritt künftig allein die sogenannte "Apostille". Diese Bescheinigung wird von der zuständigen Behörde im Herkunftsland ausgestellt. Durch die angebrachte Apostille wird bestätigt, dass die Unterschrift echt und der Aussteller der Urkunde entsprechend befugt ist.
Weitere Informationen zum Haager Apostille-Übereinkommen erhalten Sie auf dieser Internetseite.
Quelle: Germany Trade and Invest, GTAI 01.06.2023
APOSTILLE
Grundsätzlich müssen deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, beglaubigt werden. Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin bzw. der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist.

Die Bestätigung der Echtheit dieses Dokumentes erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Beglaubigung oder Apostille.
In Sachsen-Anhalt ist hierfür das Landesverwaltungsamt zuständig LINK