Verschiebung der Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten

Am 2. Oktober hat die Europäische Kommission eine Verschiebung der Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten um ein Jahr vorgeschlagen. Danach sollen die Unternehmen zwölf Monate Aufschub erhalten, die Anforderungen der Verordnung umzusetzen. Und auch der Verwaltung gäbe es die Möglichkeit, die in der Verordnung vorgesehenen Verfahren und Anwendungen entsprechend zu gestalten und anzupassen. Start der Regelungen wäre dann der 30. Dezember 2025 für mittlere und große Unternehmen und der 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen, sofern das Europäische Parlament und der Rat der Änderung zustimmen.