Spanien - Hinweise zu Entsendungen

Entsendemitteilung

Werden Mitarbeiter für eine Dauer von mehr als acht Tagen nach Spanien zur Ausführung von Arbeiten entsandt, so müssen die lokal zuständigen Arbeitsbehörden in spanischer Sprache mittels einer sogenannten Entsendemitteilung über Details der Arbeiten vor Ort unterrichtet werden.
Diese Entsendemitteilung muss den Behörden vor Arbeitsantritt in Spanien zugehen. Sie enthält Angaben zum Projekt, Auftraggeber, Auftragnehmer, Dauer der Arbeiten und die Benennung der Mitarbeiter unter Angabe deren Ausweisnummer und des ausgeübten Berufes.
Die regionalen Ansprechpartner (Subdirecciones de trabajo) sind auf der Seite des Spanischen Arbeitsministeriums hinterlegt.
Informationen zur Mitarbeiterentsendung, zu Registrierungspflichten und zu regional geltenden Tarifbestimmungen sind in englischer Sprache auf der Website des Spanischen Arbeitsministeriums einsehbar.

Bauregister

Sollte der Personaleinsatz in Spanien auf einer Baustelle, in einer Werkshalle oder auf einem Gelände stattfinden , das arbeitssicherheitsrechtlich als risikobehaftet angemeldet wurde, muss das deutsche Unternehmen nachweisen, dass in Deutschland die europäische Richtlinie zur Arbeitssicherheit im Betrieb erfüllt ist und sämtliches Personal in Arbeitssicherheit geschult wurde. Zusätzlich zur Entsendemitteilung muss vor Aufnahme der Arbeiten dann eine Eintragung des Unternehmens in das Bauregister der Comunidad Autónoma/Provinz erfolgen, das Registro de Empresas Acreditadas (REA).
Die Kontaktdaten der regionalen Ansprechpartner sind hier aufgeführt.
Das Procedere der Anmeldungen ist mitunter sehr undurchsichtig, zumeist nur in spanischer Sprache möglich und erfordert eine spanische elektronische Signatur.
Unterstützung bietet die Deutsche Handelskammer für Spanien (AHK), die auf Ihrer Webseite auch unter anderem Informationen zum Entsenderecht sowie eine Pressemeldung zur Gesetzesänderung des spanischen Entsendegesetzes hinterlegt hat.