-
Erste Informationen zur Berichtspflicht des LkSG
(Link: https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Berichtspflicht/berichtspflicht_node.html)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zur Umsetzung der Berichtspflicht erste Informationen auf seiner Webseite veröffentlicht. Dabei wird auf die Form und Inhalt des zu erstellenden Berichts eingegangen. Grundlage hierfür wird ein Fragebogen sein, der sich (Stand 07.22) in Erstellung befindet.