EU-Japan Freihandelsabkommen

Der Handel auf dem japanischen Markt wurde durch das seit 2019 in Kraft getretene EU-Japan-Freihandelsabkommen deutlich vereinfacht. Über 90 Prozent der japanischen Zölle auf Importprodukte aus der EU werden im Rahmen von JEFTA stufenweise abgebaut.

Die EU erwartet durch diese Erleichterungen eine Steigerung z. B. der Lebensmittelexporte von 180 Prozent. „Der Freihandel verleiht den Geschäftsbeziehungen in beide Richtungen neue Dynamik“, so Marcus Schürmann, Delegierter der Deutschen Wirtschaft und Geschäftsführer der Deutschen Auslandshandelskammer (AHK) in Japan.
Die AHK Japan betrachtet die Vertragsunterzeichnung zudem als weiteren Beweis für eine Neuorientierung Japans. „Japan profiliert sich in Asien als verlässliche Stütze des regelbasierten Freihandels“ so Schürmann. „Auf protektionistische Entwicklungen antwortet die Inselnation mit mehr statt weniger Kooperation. Die EU und Deutschland auf der einen und Japan auf der anderen Seite bekräftigen mit dem Abkommen auch ihre Wertepartnerschaft."
2023 verkaufte die sachsen-anhaltische Wirtschaft Güter und Dienstleistungen im Wert von etwa 118 Millionen Euro nach Japan, vor allem Nahrungsmittel, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Maschinen sowie Metalle. Die Einfuhren aus Japan beliefen sich im selben Zeitraum auf rund 59 Millionen Euro.