EU-Japan Freihandelsabkommen

Der Handel auf dem japanischen Markt wird für regionale Unternehmen zukünftig leichter. Mit einem neuen Freihandelsabkommen – am 17. Juli unterschrieben – werden nach und nach fast alle beiderseitigen Zölle aufgehoben. 2017 verkaufte die sachsen-anhaltische Wirtschaft Güter und Dienstleistungen im Wert von etwa 125 Millionen Euro nach Japan, vor allem Nahrungsmittel, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Maschinen sowie Metalle. Die Importe von dort beliefen sich im selben Zeitraum auf rund 81 Millionen Euro.
Nach der Unterschrift können der Europäische Rat und das EU-Parlament diesen Vertrag ratifizieren. Wenn das „Economic Partnership Agreement“ in Kraft tritt, fallen 90 Prozent der Zölle auf EU-Exporte nach Japan sofort weg.