Kanada: Nützliche Informationen

Freihandelsabkommen mit der EU

Zum 21. September 2017 ist das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada vorläufig in Kraft getreten. Die meisten Waren können seitdem komplett zollfrei gehandelt werden. Um die im CETA-Abkommen vereinbarten Zollpräferenzen in Anspruch nehmen zu können, ist anhand der in dem Abkommen festgelegten Ursprungsregeln zu prüfen, ob es sich bei der aus- bzw. einzuführenden Ware tatsächlich um ein sog. Ursprungserzeugnis handelt. :
Weitere Infos zum CETA-Abkommen

Länderinformationen

Anmerkung: Die Informationen können je nach Umfang kostenfrei oder kostenpflichtig heruntergeladen werden. Mitgliedsunternehmen der IHK Frankfurt können ausgewählte Dokumente kostenfrei erhalten (bitte anfragen bei Monika Goldbach).

Unterstützung beim Markteinstieg

Die Experten der Deutsch-Kanadischen Industrie- und Handelskammer (AHK) mit Sitz in Toronto beraten deutsche Unternehmen beim Markteinstieg und der Bearbeitung des kanadischen Marktes. Die Dienstleistungen reichen von der kostenfreien Erstauskunft bis zur umfangreichen und daher kostenpflichtigen Marktstudie oder Geschäftspartnervermittlung.
Als besondere Dienstleistung berät die AHK Kanada zur Beantragung von Visa und übernimmt auf Wunsch auch Abwicklung aller notwendigen Verfahren und Formalitäten.
AHK Toronto